Pöttinger: Verbessertes Service in Apotheken

Die heute im Gesundheitsausschuss vorliegende Novelle des Apothekengesetzes bringt den Österreicherinnen und Österreichern eine Ausweitung von Service und Beratung in Apotheken, zeigt sich Abg. Laurenz Pöttinger, Mitglied im Gesundheitsausschuss, über die Erweiterung und Neuregelung zufrieden.

Die maximale Öffnungszeit wird von 48 Stunden auf 72 Stunden pro Woche angehoben: Apotheken können dann – über die verpflichtenden Kernzeiten hinaus – werktags zwischen sechs Uhr und 21 Uhr und samstags zwischen sechs Uhr und 18 Uhr ihre Kundinnen und Kunden betreuen. Zuständig für die Festlegung der Kernöffnungszeiten (mindestens 36 Stunden, an allen Werktagen) sind die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, die in dringenden Fällen auch Notfallbereitschaften anordnen und in Krisensituationen oder bei gesteigertem Bedarf (z.B. in Tourismusregionen) abweichende Regelungen treffen können.

Zusätzlich sollen die Apotheken künftig einfache Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben anbieten können. Apotheken, in denen Tests durchgeführt werden, sind verpflichtet, dies der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Im Sinne einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, vor allem am Land, wird es Apotheken künftig ermöglicht, Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten – maximal zehn Stunden pro Woche – zu betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Zudem wird jeder Apotheke der Betrieb von bis zu drei Filialapotheken erlaubt. In begründeten Einzelfällen und unter bestimmten Bedingungen dürfen öffentliche Apotheken zudem dringend benötigte Arzneimittel an Patientinnen und Patienten oder immobile Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zustellen. „Vor allem am Land und für die ältere Generationen sind das wichtige Hilfestellungen“, schloss Pöttinger. (Schluss)

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