
Smolle für Einführung von Facharztin/Fachärzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
ÖVP-Gesundheitssprecher: Auch bei Ambulatorien kommt es zu sinnvollen Weiterentwicklungen
Auf der Tagesordnung des heutigen Gesundheitsausschusses steht ein ÖVP-Grüner-Antrag zur Novellierung des Ärztegesetzes. So soll eine gesetzliche Grundlage für die Einführung des Facharztes bzw. der Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin geschaffen werden, erläutert ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Josef Smolle. Für dieses Sonderfach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung – neun Monate Grundausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung – vorgesehen.
Der Facharzt bzw. die Fachärztin Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist als erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitliche Anliegen gedacht. Das Aufgabengebiet des neuen Sonderfachs soll breit gefächert sein und die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches umfassen – was auch durch den Zusatz „Familienmedizin“ im Titel zum Ausdruck kommt.
Ein weiterer ÖVP-Grünen-Antrag betrifft Änderungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, um Problemen im Bereich der ambulanten medizinisch-therapeutischen Betreuung hinsichtlich der Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten besser begegnen zu können. „Aus diesem Grund sollen in Bereichen, wo fast ausschließlich nicht-ärztliche therapeutische Leistungen erbracht werden, die Anforderungen an die ärztliche Anwesenheit und Erreichbarkeit auf praktikable Beine gestellt werden.“
Ein weiterer Antrag – von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS – betrifft eine „wirksame HIV-Prävention durch niederschwelligen und kostenfreien Zugang zur HIV-PrEP“. Der Gesundheitsminister soll im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission darauf hinwirken, einen niederschwelligen und kostenfreien Zugang zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Personengruppen mit Risikoverhalten zu schaffen. Bei der PrEP handelt es sich um ein HIV-Medikament, das vorbeugend eingenommen wird und das Ansteckungsrisiko um 99 Prozent senkt. Smolle zeigte sich überzeugt, dass damit ein wichtiger Beitrag zur wirksamen Eindämmung der Infektionen mit dem Humanen Immundefizienz-Virus geleistet werden kann. Die Erstattung der PrEP sei in zahlreichen europäischen Ländern schon gelebte Praxis, so Smolle, der sich erfreut zeigte, dass auch die Finanzierung gesichert werden kann. Ab 1. April 2024 sollen alle krankenversicherten Personen, die nach entsprechender ärztlicher Beratung antivirale Medikamente zur Prävention einer HIV-Infektion erwerben, einen finanziellen Zuschuss erhalten. (Schluss)
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