
SPÖ-Silvan: „Senioren, die billigere Medikamente verschrieben bekommen, dürfen dafür nicht bestraft werden!“
Beitrag im Kampf gegen Altersarmut: Volksanwaltschaftssprecher der SPÖ will gesetzliche Regelung bei Kostenobergrenze für Medikamente reparieren
SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan hat gestern die Forderung der SPÖ nach der Einführung eines Arzneimittelkostendeckels erneuert. Einen Antrag der SPÖ gibt es bereits seit Dezember 2022. Silvan: „Die Regierung hat es in der Hand: Sie muss nun umgehend die Verhandlungen im Gesundheitsausschuss wieder aufnehmen, die von ihr zum Antrag von SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher vertagt wurden. Denn durch einen Arzneimittelkostendeckel würde vor allem die von der Teuerung stark betroffene Gruppe der Senior*innen ein Stück weit finanziell entlastet werden.“ Geht es nach Volksanwalt Bernhard Achitz und der SPÖ, soll ein künftiger Arzneimittelkostendeckel die Kosten aller verordneten Medikamente berücksichtigen und nicht nur die Kosten jener Medikamente, die über der Rezeptgebühr liegen. Für Silvan steht fest: „Senioren, die billigere Medikamente verschrieben bekommen, dürfen dafür nicht bestraft werden!“ ****
Ein von Volksanwalt Achitz in der Sendung „Bürgeranwalt“ vorgestellter Fall hat aufgezeigt, warum die derzeitige Regelung nicht ausgereift ist. Ein Pensionist hat genau nachgerechnet: bis 28. November hat er 521 Euro für Medikamente ausgegeben, aber nur 360 Euro sind ihm für die Obergrenze angerechnet worden, die Differenz von 161 Euro kam für den Senioren nicht zur Anrechnung und fällt unter den Tisch, so Silvan.
Derzeit gibt es für alle gesetzlich Versicherten ein Rezeptgebührenkonto bei der Krankenkasse. Darauf werden das Jahresnettoeinkommen und die bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Wenn eine versicherte Person die „Deckelung“ von zwei Prozent des jeweiligen Jahresnettoeinkommes erreicht hat, scheint dies beim Stecken in der Arztordination auf und man erhält ein gebührenfreies Rezept. Doch liegt der Preis eines Medikamentes unter der Rezeptgebühr von EUR 7,10, werden diese Kosten dem Gebührenkonto in keinster Weise gutgeschrieben. Chronisch kranke Menschen, darunter viele Senior*innen, würde eine Reparatur des Gesetzes massiv entlasten. Silvan: „Dies wäre ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Altersarmut, die durch die Untätigkeit der Regierung in Sachen Bekämpfung der eklatanten Teuerung zuletzt massiv zugenommen hat und immer größer wird“, so Silvan. (Schluss) lk/lp
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