AK Schweitzer: Rechte von Erntearbeiter:innen müssen gestärkt werden!

EU-Agrarministerrat diskutiert stattdessen Verschlechterungen

Missstände bei Unterbringung und Bezahlung von Erntearbeiter:innen sollten in der EU endlich Konsequenzen haben. Wenn ein Agrarbetrieb gegen wesentliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innenrechte in der Landwirtschaft verstößt, sollte ab 2025 ein Teil der Agrarsubventionen zurückbezahlt werden müssen. Diese als „soziale Konditionalität“ bezeichnete Vorschrift  stärkt die Rechte von Erntearbeiter:innen. Im heutigen Rat-Landwirtschaft in Brüssel steht aber jetzt die „Verschiebung“ dieser Maßnahme zur Diskussion. 

Die soziale Konditionalität schützt aber auch Landwirtschaftsbetriebe, die sich an die Gesetze halten, vor jenen schwarzen Schafen, die sich durch Nicht-Einhaltung einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Tobias Schweitzer, Bereichsleiter Wirtschaft der AK Wien dazu: „Es ist unverständlich, dass der EU Agrarministerrat diese sinnvolle Regelung jetzt unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus infrage stellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Rechte der Landarbeiter:innen quasi unter die Räder der demonstrierenden Traktoren kommen, weil die Bauernproteste dazu genutzt werden, wirksame Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu verschieben oder gar abzuschaffen.“

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