Fall Leon: Verteidigung deckt Ermittlungspannen auf und kritisiert die Verletzung der Unschuldsvermutung.

Ein Enthaftungsantrag wurde eingebracht.

Ende August 2022 ist der 6jährige Leon tot in der Kitzbüheler Ache aufgefunden worden. Im Februar 2023 wurde der Vater des Buben als dringend tatverdächtig festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Doch jetzt hat die Verteidigung einen Enthaftungsantrag gestellt – mit guten Gründen.

Denn die Rechtsanwälte DR. ALBERT HEISS (Anwalt  des beschuldigten Vaters) und MAG. MATHIAS KAPFERER (Anwalt der Mutter von Leon) listen eine ganze Reihe von Argumenten, Fakten und fragwürdigen Rückschlüssen der Ermittlungsbehörden auf.

Aus ihrer Sicht ist es bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit zu Pannen und Fehlern gekommen. Das bestätigen jetzt auch in Auftrag gegebene Gutachten renommierter Sachverständiger, die nun vorliegen. Es wurden voreilige Schlüsse und Festlegungen im Hinblick auf eine mögliche Täterschaft des Vaters gezogen.

Die Fakten und die Kritik im Einzelnen (auszugsweise): 
1.) Mangelhafte Spurensicherung und Auswertung:

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