
FPÖ – Hafenecker: ÖVP rechtskräftig des „Dirty Campaignings“ in Zusammenhang mit falschen Russland-Vorwürfen überführt!
Rechtskräftige Urteile gegen ÖVP-Bundespartei und ÖVP-Parlamentsklub wegen übler Nachrede
Es ist keine gute Woche für die ÖVP. Nach dem Aufdecken der neuen Finanzaffäre rund um mehr als sechs Millionen Euro Steuergeld in das weit verzweigte Netz der Spender, Freunde und Beteiligungen der Volkspartei gestern im Parlament, kamen heute gleich drei Entscheide vom Gericht. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung von ÖVP-Bundespartei und ÖVP-Parlamentsklub verworfen. Es steht nun rechtskräftig fest, dass die ÖVP-Bundespartei und der ÖVP-Parlamentsklub schuldig sind, gegenüber dem FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger (vertreten durch Medienanwalt Dr. Christoph Völk) den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt zu haben. In zwei Presseaussendungen sowie einem Video auf Facebook wurde Kassegger vorgeworfen, gegen Honorare russischen Staatsinteressen verfolgt zu haben – beispielsweise durch Anträge im Parlament. „Das ‚Dirty Campaigning‘ der ÖVP hat nun Konsequenzen, über die wir sehr erfreut sind. Nach der SPÖ, die diese falschen „Russland-Vorwürfe“ nach einem Vergleich nicht mehr weiter erheben darf, hat jetzt auch die ÖVP feststellen müssen, dass ein Vorwurf nicht wahrer wird, wenn man ihn andauernd überholt. Damit steht auch fest: Die FPÖ ist nicht pro-russisch – sie ist die einzige Partei, die in der Mitte steht und eine neutrale Position einnimmt. Wer – wie Sozialdemokratie und Volkspartei – in Aussendungen oder anderen öffentlichen Äußerungen etwas anderes behauptet, wird geklagt“, so FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker.
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