Leerstandsabgabe: Verfassungsausschuss schickt Gesetzesnovelle in Begutachtung

Frist für Abgabe von Stellungnahmen läuft bis 3. April

Im Zuge der Präsentation des Wohnpakets zur Ankurbelung der Bauwirtschaft hat die Regierung auch in Aussicht gestellt, Ländern die Einhebung von Leerstandsabgaben zu erleichtern. Heute hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien in Begutachtung geschickt. Vier Wochen – bis zum 3. April – haben die rund 60 angefragten Stellen und Organisationen demnach Zeit, Stellungnahmen zum von ÖVP und Grünen eingebrachten Entwurf abzugeben. Damit ändert sich auch der Fahrplan für die Verhandlungen mit der Opposition, ursprünglich wollten ÖVP und Grüne die Verfassungsnovelle bereits im März beschließen.

Diskutiert hat der Verfassungsausschuss heute außerdem über die Ausweitung sozialer Grundrechte, die österreichische Neutralität und die Archivierung von Regierungskommunikation wie Chats, E-Mails und SMS. Entsprechende Anträge der Opposition wurden allerdings vertagt.

MEHR KOMPETENZEN DER LÄNDER BEI EINHEBUNG DER LEERSTANDSABGABE

Konkret schlagen ÖVP und Grüne vor, Artikel 11 der Bundesverfassung hinsichtlich des Kompetenztatbestands „Volkswohnungswesen“ zu adaptieren und „die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung“ von Wohnungen künftig ausdrücklich in die Hände der Länder zu legen (3944/A). Damit wollen sie bestehende kompetenzrechtliche Unklarheiten beseitigen. Dabei geht es nicht nur um Leerstandsabgaben, sondern etwa auch um Freizeit- oder Zweitwohnsitzabgaben, wie in den Erläuterungen festgehalten wird.
Der Beschluss auf Durchführung einer Ausschussbegutachtung fiel einstimmig, wiewohl sowohl FPÖ als auch NEOS Leerstandsabgaben skeptisch gegenüberstehen. Demnach werden neben Ländern, Gemeinden und Ministerien u.a. auch die Interessenvertretungen, die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof und die Landesrechnungshöfe sowie die Mietervereinigung (MVÖ) und der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) ausdrücklich zur Abgabe einer schriftlichen Äußerung eingeladen. Davon unberührt bleibt die generelle Möglichkeit, Stellungnahmen zu in Verhandlung stehenden Gesetzesvorschlägen über die Parlamentswebsite abzugeben.

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