ÖKV: TSchG-Novelle sollte gesunde Tiere in den Fokus rücken

Braucht stärkeres Vorgehen gegen illegalen Handel und Förderung der seriösen Hundezüchter, um langfristig Gesundheit der Hunde zu gewährleisten.

Ein Tierschutzgesetz (TSchG) muss Tiere vor Schmerzen, Leiden und Qualen schützen. Die seriöse Hundehaltung und Hundezucht muss daher gefördert werden. “Der ÖKV beschäftigt sich – von Satzung und Leitbild geleitet – mit Haltung, Zucht und Ausbildung von gesunden Hunden. Aus diesem Selbstverständnis heraus müssen alle Rassen im Heimtierbereich erhalten bleiben. Klinische Erscheinungen, die mit Leiden, Schmerzen, Qualen usw. einhergehen, sollten verboten sein”, betont ÖKV-Präsident Michael Kreiner. “Wer gesunde Hunde will, fördert die seriöse Hundezucht und geht hart gegen illegale Vermehrer und Händler vor. Leider wird das im vorliegenden Entwurf völlig unzureichend abgebildet. Bedenkt man, dass über 90 Prozent der rund 850.000 gehaltenen Hunde in Österreich nicht aus der organisierten Hundezucht stammen, ist der gesetzliche Handlungsbedarf an vermehrten Kontrollen offensichtlich”, gibt Kreiner zu Bedenken. 

ÖKV KRITISIERT DROHENDEN VERORDNUNGSDSCHUNGEL

Im Entwurf sind zudem ca. 30 Verordnungsermächtigungen enthalten. Dadurch droht ein Verordnungsdschungel, der im Hundewesen in Österreich enormen Schaden verursachen kann, sollte er künftig aus einem politischen Ränkespiel resultieren. Zudem wird eine Einheitlichkeit im Vollzug weiter erschwert. Weitere Kritikpunkte sind vage oder fehlende Begriffsdefinitionen. Dazu zählen jener des Ausstellens oder von einzelnen Merkmalen. Der ÖKV fordert zudem, dass äußerlich gesunde Hunde uneingeschränkt ausgestellt werden dürfen. Das soll bei Eingangskontrollen durch geschultes Hilfspersonal festgestellt werden. 

AUSBILDUNG IST WICHTIGER SCHRITT

Michael Kreiner begrüßt jedoch den Sachkundenachweis, denn jede Form der Ausbildung für Halter und Hund trägt zum Tierschutz, zu einer steigenden Alltagstauglichkeit und zu einer höheren Sicherheit bei. Jedoch bedarf es noch weiterer Präzisierungen, etwa, ob langjährige Hundehalter und Hundeexperten ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen müssen.

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