LVA24: Erster Etappensieg in Sachen ORF-Haushaltsabgabe

_DER VOM WIENER PROZESSFINANZIERER LVA24 FINANZIERTE INDIVIDUALANTRAG FÜR ÜBER 300 ANTRAGSTELLER WIRD VOM VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) OFFENBAR EINER INHALTLICHEN PRÜFUNG UNTERZOGEN. DER VFGH HAT DIE BUNDESREGIERUNG AUFGEFORDERT BINNEN ACHT WOCHEN EINE SCHRIFTLICHE ÄUSSERUNG ZUM ORF- BEITRAGS – GESETZ 2024 ZU ERSTATTEN._

ALLE HAUSHALTE BETROFFEN

Wie bekannt sind seit 1.1.2024 alle Haushalte, anknüpfend an den Hauptwohnsitz, zur ORF-Haushaltsabgabe zahlungspflichtig. Diese Zahlungspflicht ist unabhängig davon, ob die Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen oder überhaupt ein ORF Programm konsumieren. Nur einige wenige Befreiungstatbestände sind vorgesehen.

Die Empörung war groß und die Emotionen bei den vielen plötzlich zahlungspflichtigen Betroffenen sind hoch.

LVA24 FINANZIERT INDIVIDUALANTRAG FÜR ÜBER 300 BETROFFENE

Die LVA24 hat aus den mehreren tausend Betroffenen, die sich bei der LVA24 gemeldet haben, eine repräsentative Auswahl getroffen und für diese auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages die Kosten einer Befassung des VfGH übernommen.

Inhaltlich wurde von den Beschwerdeführern beantragt, das gesamte ORF-Beitrags-Gesetz 2024 als verfassungswidrig aufzuheben.

ARGUMENTE DER BESCHWERDEFÜHRER OFFENBAR NACHVOLLZIEHBAR

Wesentliche prozessuale Vorfrage war, ob eine direkte Befassung des VfGH überhaupt möglich ist, oder der (zeitaufwendige) Umweg über eine Befassung des BVerwG notwendig ist.

_Der VfGH hat nunmehr offensichtlich die Argumente der Beschwerdeführer für nicht aussichtslos und eine direkte Befassung in diesem bestimmten Fall für zulässig erachtet, _zeigt sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig für seine über 300 Mandanten erfreut.

Der Rechtsanwalt zeigt sich vorsichtig optimistisch und will nun die Argumentation der Bundesregierung abwarten, weshalb diese Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber, die viele Menschen einfach nicht nachvollziehen können, zu rechtfertigen sein soll.

ZUGANG ZUM RECHT ERMÖGLICHT

_Die direkte Befassung durch den VfGH ist für unsere Kunden auch deshalb so wichtig, weil es immer mehr Beschwerden darüber gibt, dass die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) Anträgen einen Bescheid über die ORF-Haushaltsabgabe auszustellen, angeblich nicht nachkommt, _zeigt sich auch Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, über diese Erleichterung zum Zugang zum Recht erfreut. 

RA Dr. Oliver Felfernig, Reichsratstraße 15, 1010 Wien, E-Mail: wien@jurist.co.at

LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, Faradaygasse 6, 1030 Wien, E-Mail: office@lva24.at

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