Der „Bürgeranwalt“: Wohnen beim Schießplatz

Am 23. März um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten „Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 23. März 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2 mit folgenden Fällen:

Wohnen beim Schießplatz – Wird in Wien-Stammersdorf zu viel und zu laut geschossen?

„Den ganzen Tag fallen Schüsse, es hört sich an wie Krieg“: So schildern Anrainerinnen und Anrainer ihren Alltag in der Nähe des Schießplatzes Stammersdorf in Wien. Den gibt es zwar seit 100 Jahren, aber seit dort nicht nur das Bundesheer schießt, sondern seit 2018 auch die Polizei, sei die Lärmbelastung unerträglich geworden. Volksanwältin Gaby Schwarz stellt sich an die Seite der Lärmgeplagten und diskutiert mit dem Sprecher des Verteidigungsministeriums über Lösungen.

Streit um Abmachung – Kommt eine Gemeinde ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach?

Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Pressbaum am Grund der Familie B. neue Wasser- und Kanalleitungen verlegen lassen und sich verpflichtet, jährlich knapp 7.000 Euro, inklusive Indexanpassung, für diese Dienstbarkeit zu zahlen. Herr B. behauptet nun aber, dass die Gemeinde säumig sei. Der Bürgermeister von Pressbaum argumentiert wiederum, die Gemeinde hätte eine Doppelüberweisung festgestellt. In „Bürgeranwalt“ hat der Rechtsanwalt der Gemeinde zugesagt, eine Lösung finden zu wollen – und Wort gehalten.

Kein Platz für Bienen – Hat ein Imker seinen Kaufvertrag für ein Grundstück nicht erfüllt?

Der Erwerbsimker Harald S. hat von der Marktgemeinde Sooß in Niederösterreich ein Grundstück zur Errichtung eines Imkereibetriebes gekauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass er dort einen landwirtschaftlichen Betrieb errichten muss, widrigenfalls kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen. Der Imker hat auf seinem Grundstück Bienenstöcke aufgestellt, aber aus Sicht der Gemeinde damit keinen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Hat sie deswegen das Recht, den Grund zurückzukaufen?

Unerwartete Generalsanierung

Jungfamilien, die 2021 von der BUWOG Wohnungen erworben hatten, haben sich 2021 verzweifelt an die Redaktion gewandt. Zitat: „Es hat sich herausgestellt, dass die BUWOG es jahrelang verabsäumt hat notwendige Sanierungsarbeiten an der Wohnhausanlage vorzunehmen, oder stattdessen ausreichend Rücklagen dafür zu bilden.“ Damit würden existenzielle Belastungen auf Jungfamilien zukommen. Wie hat ein Gericht vorige Woche in der Sache entschieden?

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