Einigung im Gerichtsverfahren zwischen dem ehemaligen Ärztlichen Direktor des LK Mistelbach-Gänserndorf und dem Land NÖ

Dr. Christian Cebulla übernahm mit 1.10.2018 die Funktion des Ärztlichen Direktors am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf. Das Dienstverhältnis von Dr. Christian Cebulla wurde durch Kündigung zum 31.5.2023 durch die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA), die sämtliche Klinikstandorte des Landes Niederösterreich führt, beendet. Dr. Christian Cebulla focht diese seines Erachtens nicht gerechtfertigte Kündigung anschließend bei Gericht an.  

In diesem Gerichtsverfahren konnten sich das Land Niederösterreich, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Reisch, und Dr. Christian Cebulla, vertreten durch Mag. Nikolaus Sauerschnig, LL.M., Rechtsanwalt bei der Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte GmbH & Co KG, nun auf eine vergleichsweise Bereinigung einigen: Die Kündigung wird in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt. Über die sonstigen Details des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart.

Die NÖ LGA wünscht Dr. Christian Cebulla für seine berufliche Zukunft alles Gute.

NÖ Landesgesundheitsagentur – Stabstelle Kommunikation
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Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Mag. Nikolaus Sauerschnig
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