Neues Psychotherapiegesetz im Nationalrat beschlossen: Ein Meilenstein für die Psychotherapie in Österreich!

Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den FORSCHUNGS- UND WISSENSCHAFTSAUFTRAG braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

DIE ECKDATEN DER NEUEN AUSBILDUNG:

BACHELORSTUDIUM – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

MASTERSTUDIUM – VORAUSSETZUNG: BACHELORSTUDIUM

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder Ärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt:in mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III); Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen.

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Mag.a Claudia Pokorny
Öffentlichkeitsarbeit
+43.676.369 46 85
oebvp.pokorny@psychotherapie.at
http://www.psychotherapie.at

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