FHK: Zeitgemäßes MTD (medizinisch-therapeutisch-diagnostisches)-Berufsbild JETZT umsetzen

MTD-Gesetzesnovelle muss die tatsächlichen Kompetenzen der Berufsgruppe abbilden

Seit 2006 werden die Angehörigen der MTD-Berufe an den Fachhochschulen im Rahmen wissenschaftlich-fundierter Studien ausgebildet. Das MTD-Gesetz ist aus dem Jahre 1992 und nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen ein Gesetz, das den Anforderungen der Gegenwart und der Zukunft entspricht. Die Absolvent:innen, die heutigen MTD-Berufsangehörigen, agieren eigenverantwortlich und verfügen über die Kompetenz und das Bewusstsein ihre Aufgaben selbständig auszuüben. Zudem kommt ihnen in der Prävention sowie in der gesundheitlichen Beratung der Bevölkerung eine Schlüsselrolle zu. Es ist an der Zeit, diese Realität anzuerkennen und das MTD-Gesetz in diesem Sinne umgehend anzupassen.

„Es ist hier rasches Handeln geboten, damit die Attraktivität des Berufs gewährleistet ist und unsere Absolvent:innen gute Möglichkeiten zur Weiterentwicklung vorfinden. Nur mit einem modernen, zeitgemäßen Berufsbild kann eine Vergrößerung des bereits bestehenden Versorgungsnotsands verhindert werden,“ so FHK-Präsidentin Ulrike Prommer anlässlich der geplanten Novellierung des MTD-Berufsbildes.

Die Österreichische Fachhochschul-Konferenz (FHK) fordert ein zeitgemäßes MTD-Berufsbild, das das Qualifikationsprofil des Hochschulabschlusses den internationalen Standards entsprechend abbildet. Damit das Berufsbild für unsere künftigen Studierenden attraktiv ist und wir noch mehr interessierte Personen für das Studium gewinnen und begeistern können, braucht es außerdem klare gesetzliche Perspektiven für die berufliche Weiterentwicklung. Das neue Gesetz muss daher Master-Studien ausweisen, die an das Bachelor-Studium anschließen und mit deren Absolvierung eine Erweiterung des MTD-Kompetenzbereichs verbunden ist. Damit wird das Gesundheitssystem entlastet und die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen rascher und effizienter möglich.

„Die Berufsverbände, die FHK sowie alle weiteren betroffenen Personengruppen waren in den Entstehungsprozess der aktuell geplanten Novelle seitens des Gesundheitsressorts eingebunden. Zu vielen der erwähnten Punkte konnte ein breiter tragfähiger Konsens erzielt werden. Daran ist nun festzuhalten und das Gesetz, so wie ursprünglich abgestimmt, zur Begutachtung freizugeben“, so Prommer abschließend.

Fachhochschul-Konferenz (FHK)
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