Krebshilfe kritisiert Sozialpartner wegen Anleitung zur Kündigung von Patient:innen während Spitalsaufenthalt

Aus aktuellem Anlass fordert die Krebshilfe von den politisch Verantwortlichen, einen effektiven Kündigungsschutz für schwerkranke Menschen gesetzlich zu verankern.

_„Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden. Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert bzw. in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird.“_

__Diese „Anleitung“ zur Kündigung findet sich aktuell auf der Website der Österreichischen Wirtschaftskammer und sorgt unter Krebspatient:innen, An- und Zugehörigen und der Österreichischen Krebshilfe für Entrüstung. „Wenn die WKO bei ihren Mitgliedern offen dafür „wirbt“, wie Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen im Krankenstand möglichst einfach und ohne persönliche Berührungspunkte im Spital kündigen können, empfinden wir das, gelinde gesagt, als äußerst verstörend und grenzwertig,“ so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda.

Die Österreichische Krebshilfe bedankt sich ausdrücklich bei den vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die an Krebs erkrankte Mitarbeiter:innen nicht fallen lassen und sie im Krankenstand nicht kündigen – obwohl es gerade in kleinen (Familien-)Unternehmen mit wenigen Mitarbeiter:innen oft schwer ist, diese Zeit arbeitstechnisch „durchzustehen“. Krebspatient:innen dürfen jedoch nicht von der sozialen Verantwortung von Arbeitgeber:innen abhängig sein. Sie fordern zurecht, dass ihnen nicht inmitten ihrer kräfteraubenden Therapien und psychischen Hochschaubahnen auch noch der Arbeitsplatz entzogen wird.  

 

KEIN GENERELLER KÜNDIGUNGSSCHUTZ IM KRANKENSTAND FÜR KREBSPATIENT:INNEN

Ein genereller Kündigungsschutz im Krankenstand besteht in Österreich derzeit nicht. Krebspatient:innen haben zwar das Recht, einen Antrag auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ zu stellen. Dieser schützt jedoch nur „bedingt“ vor einer Kündigung. Sollte eine Kündigung erfolgen, muss diese zwar vor ein Schiedsgericht beim Sozialministerium und mit dem Arbeitgeber verhandelt werden – die Krebshilfe ortet aber eine Reihe von Problemen. „Erstens ist es kaum bekannt, dass es die Möglichkeit des Antrages auf einen „begünstigten Behindertenstatus“ gibt,“ so Krebshilfe-GF Doris Kiefhaber. „Zweitens ist es für viele Patient:innen eine verständliche emotionale Hürde, einen Antrag auf „Behinderung“ zu stellen. Und drittens zeigt unsere Erfahrung, dass es bei Verhandlungen vor dem Schiedsgericht sehr oft nicht zu einer Wiedereinstellung kommt sondern zu Abschlagszahlungen. Das bedeutet, dass der Patient/die Patientin nach Ende der kräfteraubenden Therapie keinen Arbeitsplatz mehr hat,“ so Kiefhaber.

 

EIN BEISPIEL VON VIELEN

Werden Krebspatient:innen zusätzlich zum Schock der Diagnose, zu belastenden medizinischen Therapien und zur schwierigen emotionalen Verarbeitung ihrer schweren Erkrankung völlig unerwartet mit der Kündigung ihres vermeintlich sicheren Arbeitsplatzes konfrontiert, ist die Krebshilfe oft ihre erste Anlaufstelle – so war es auch bei Andrea. „Ich war 45 Jahre und seit 9 Jahren als Buchhalterin in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt. Aufgrund meiner Brustkrebserkrankung, der Operation und der belastenden Chemotherapien befand ich mich einige Monate im Krankenstand, als unerwartet die schriftliche Kündigung ins Haus flatterte. Ich fiel aus allen Wolken. Nie hätte ich damit gerechnet. Bis dahin war mir auch nicht bekannt, dass es überhaupt möglich ist, im Krankenstand gekündigt zu werden.“

 

ANGST VOR EINER KÜNDIGUNG

Laut Krebshilfe geht es nicht „nur“ um effektiv ausgesprochene Kündigungen im Krankenstand sondern vor allem auch um die Angst von Krebspatient:innen VOR einer Kündigung. „Wir erkennen voll Sorge, dass immer mehr Patient:innen aus Angst vor Kündigungen trotz kräfteraubender Krebstherapien weiter arbeiten gehen“, so Kiefhaber. „Das führt aber unweigerlich dazu, dass sie sich psychisch und physisch völlig überfordern“.  

 

KREBSHILFE FORDERT GESETZLICHEN SCHUTZ VOR KÜNDIGUNG IM KRANKENSTAND

Die Österreichische Krebshilfe sieht mehrere Möglichkeiten, Krebspatient:innen vor einer Kündigung im Krankenstand zu schützen – etwa durch eine Angleichung an den Schutz vor Kündigung von Schwangeren oder durch Sperrfristen für Kündigungen für die Dauer der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (Schweizer Modell). „Aus unserer Sicht wäre es bei entsprechendem politischen Willen einfach, den dringend notwendigen Schutz vor Kündigung für Krebspatient:innen auch in Österreich zu gewährleisten,“ so Sevelda. „Es ist ein Gebot der Stunde, dass dieser Schutz gesetzlich verankert wird.“ 

Doris Kiefhaber, Geschäftsführung Österreichische Krebshilfe
Tel. +43 676 502 43 72
e-mail: kiefhaber@krebshilfe.net

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