Netzneutralitätsbericht 2024: Internet als freier und offener Raum für alle in Österreich sichergestellt!

„Wir haben soeben den achten Netzneutralitätsbericht der RTR zur Offenheit des Internets in Österreich veröffentlicht und können damit der interessierten Öffentlichkeit für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 einen umfassenden Überblick über unsere Aktivitäten zur Sicherung der Netzneutralität in Österreich geben“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.

ROUTERFREIHEIT AUF DEM PRÜFSTAND

„Wir haben uns als RTR letztes Jahr ausführlich mit dem Thema Router- bzw. Endgerätefreiheit und Netzabschlusspunkt auseinandergesetzt und konnten hier die aufgeworfenen Problempunkte weitestgehend – für zumindest die Mehrzahl der beteiligten Marktteilnehmer – zufriedenstellend lösen“, führt Steinmaurer ein Thema an, das im Bericht erörtert wird.

WEGWEISENDE GRUNDSATZENTSCHEIDUNG DER REGULIERUNGSBEHÖRDE ZU NETZSPERREN

Im August 2023 traf die Regulierungsbehörde eine wegweisende Grundsatzentscheidung zu Netzsperren und stellte darin fest, dass zur Wahrung von Rechten Dritter Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und ausreichend sind. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen sind grundsätzlich nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Damit wird auch zukünftig die Netzneutralität sichergestellt und Sperrmaßnahmen auf das Nötigste beschränkt.

EUROPAWEITE DISKUSSION VON FAIR SHARE

Seitens der Europäischen Kommission sowie seitens der großen europäischen Player wurde zuletzt wieder das kontroversielle Thema einer etwaigen finanziellen Beteiligung von Contentanbieter:innen für die „Benutzung“ der Netze der ISPs zur Diskussion gestellt. „Das ist zwar nichts Neues, allerdings angesichts der aktuell auf europäischer Ebene geführten Diskussion gegebenenfalls in einem neuen Licht zu sehen. Wir sind gespannt, wohin die neue Kommission hier steuern wird,“ sagt Steinmaurer abschließend.

Der Netzneutralitätsbericht 2024 ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/nnbericht2024 veröffentlicht.

ÜBER DIE RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Telekommunikation und Post
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