
AK Oberösterreich hat wichtige Tipps zu Praktikum und Ferialjob
WEG VON DER SCHULBANK, REIN IN DEN FERIALJOB: FERIALJOBS UND (PFLICHT-)PRAKTIKA SIND FÜR TAUSENDE SCHÜLER:INNEN DER ERSTE BERÜHRUNGSPUNKT MIT DER ARBEITSWELT. ANDERS ALS MANCHE DENKEN, GELTEN FÜR FERIALARBEITNEHMER:INNEN UND (PFLICHT)-PRAKTIKANT:INNEN EBENSO ARBEITSRECHTLICHE SPIELREGELN WIE FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN. DIE ARBEITERKAMMER BERÄT UND HILFT BEI UNKLARHEITEN UND PROBLEMEN.
Fragen oder Unklarheiten treten oft schon am Beginn eines Ferialjobs oder eines Pflichtpraktikums, das aufgrund schulrechtlicher Vorschriften absolviert wird, auf: Bin ich bei der österreichischen Gesundheitskasse angemeldet? Welche Arbeitszeiten gelten für mich? Dürfen Überstunden angeordnet werden? Was gehört zu meiner Tätigkeit und was nicht? Ist die Bezahlung korrekt? Grundsätzlich gilt: Bei Problemen oder Unklarheiten ohne Zögern die AK kontaktieren!
DREI WICHTIGE TIPPS ZU PFLICHTPRAKTIKUM, PRAKTIKUM UND FERIALJOB:
1. Vor Arbeitsbeginn
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
0506906-2480
kraftschik.g@akooe.at
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