
Österreichischer Behindertenrat wird gesetzlich verankert und erhält fixes Jahresbudget
Stärkung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
Dem im Sozialausschuss des Nationalrats am 27. Juni 2024 einstimmig auf den Weg gebrachten Koalitionsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, wurde heute beim Tagungsfinale des Nationalrats die Zustimmung erteilt. Die Novelle des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes, die eine Stärkung der Behindertenanwaltschaft, des Unabhängigen Monitoringausschuss und des Österreichischen Behindertenrats vorsieht, tritt direkt nach Kundmachung in Kraft.
Mag. Kerstin Huber-Eibl, Tel. 0660 92 47 236, E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
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