Umstellung bei Abfertigung NEU: Jährliche Kontonachricht ab 1. Oktober 2024 standardmäßig digital

Berechtigte erhalten die Informationen auf Verlangen weiterhin kostenlos auf Papier.

Endlich kommt es auch bei der Information zur Abfertigung NEU zu einem Digitalisierungs-Schub. Mit der gestern im Nationalrat beschlossenen Gesetzes-Änderung beim Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) können alle acht Vorsorgekassen ihre jährliche Kontonachricht standardmäßig digital zur Verfügung stellen. Alle Berechtigten bekommen damit ab 1. Oktober 2024 die regelmäßigen Informationen digital zugestellt. Diese Umstellung bedeutet für die Millionen Kundinnen und Kunden eine schon oft gewünschte Erleichterung bzw. Digitalisierung. Gleichzeitig ist diese Umstellung auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit: Rund 16,2 Millionen Blatt Papier jährlich müssen nicht mehr für diese Benachrichtigung eingesetzt werden. Wer allerdings möchte, erhält die Informationen auf Verlangen auch weiterhin kostenlos auf Papier zugestellt.

NACHHALTIGKEIT UND ZEITGEMÄSSES SERVICE IM VORDERGRUND

„Die gestern beschlossene Regelung bietet allen Kundinnen und Kunden der Abfertigung NEU eine zeitgemäßere Benachrichtigung und ist zudem eindeutig nachhaltiger, als der Versand von Millionen Briefen“, erklärt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen. „Hier haben die Regierungsparteien im Sinne aller Berechtigten der Abfertigung NEU gemeinsam eine gute Überarbeitung dieses Gesetztes geschafft.“

Stefan Szakusits
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