Ausschreibung für die Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees

Bewerbungen sind bis 30. August 2024 an den Nationalratspräsidenten zu richten

In Reaktion auf ein zu Jahresbeginn ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente, hat der Nationalrat einhellig ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Mit 15. Juli 2024 sind die neuen Datenschutzregeln für den Bereich der Gesetzgebung in Kraft getreten. Teil davon ist gemäß §§ 35a ff Datenschutzgesetz die Einrichtung des neuen Parlamentarischen Datenschutzkomitees als nationale, unabhängige Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft (und die damit einhergehenden jeweiligen Verwaltungsangelegenheiten). Per Landesverfassungsgesetz kann es auch für Landtage, Landesrechnungshöfe und Landesvolksanwälte (und deren jeweilige Verwaltungsangelegenheiten) zuständig gemacht werden. Es hat seine Tätigkeit mit 1. Jänner 2025 aufzunehmen.

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