
Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ erklärt:
Wann und warum man sich bei hohen Bargeldtransaktionen ausweisen muss
Die Prävention der Geldwäscherei ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie die Finanzierung des Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise für kriminelle Aktivitäten zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren. Es ist daher wichtig, dass bei größeren Zahlungen in bar die Identität der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ erklärt daher Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unter dem Titel „Nur Bares ist Wahres“, wann und warum sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder Finanztransaktionen ausweisen müssen.
Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten Wertgrenze ihrer Leistung die Identität ihrer Kundinnen und Kunden sorgfältig zu prüfen. Sie haben einen Identitätsnachweis zu verlangen und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes nachzuvollziehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei Bankgeschäften auf jeden Fall auszuweisen. Die Identität muss auch bei anderen Geschäften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist auf jeden Fall erforderlich:
* Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sie insgesamt mehr als € 15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den Verdacht auf Geldwäscherei begründen.
* Wenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens € 10.000 leisten, egal ob bar oder unbar.
Finanzmarktaufsicht
Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)
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