Unvereinbarkeitsausschuss – SPÖ-Krainer: „Gesetze gelten auch für Herbert Kickl“

FPÖ-Obmann Kickl nun auch per Verfahren zu Transparenz aufgefordert

Zahlreiche Fragen zu den potentiellen Nebeneinnahmen von FPÖ-Obmann Herbert Kickl sind aktuell noch immer unbeantwortet. Aus diesem Grund hat die SPÖ im heutigen Unvereinbarkeitsausschuss ein so genanntes Nachfrageverfahren eingeleitet, mit dem Kickl zur Offenlegung seiner Einnahmen binnen vier Wochen aufgefordert wird. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer: „Die Verpflichtung zur Transparenz gilt für alle 183 Abgeordnete, nicht nur für 182. Auch Herbert Kickl hat sich an geltende Gesetzte zu halten. Sein Gehalt wird schließlich von den Steuerzahler:innen finanziert, er ist gerade deshalb verpflichtet, seine zusätzlichen Einnahmen transparent offenzulegen.“ **** 

Konkret geht es bei dem nun gestarteten Verfahren um Informationen zu Kickls Stellung in der Werbeagentur Ideenschmiede bzw. Signs, seinen potenziellen Einnahmen als Vermieter einer Liegenschaft in Klagenfurt und nicht gemeldete Funktionsgebühren. Verschiedene Treuhandverträge, unterzeichnet vom FPÖ-Klubobmann selbst, untermauern die Vorwürfe. „Diese Fragen liegen ja nicht erst seit gestern auf dem Tisch. Wenn Herbert Kickl nichts zu verstecken hat, kann er uns schon morgen die nötigen Unterlagen übermitteln und die Sache damit endlich klären“, hält Krainer fest. (Schluss) ts/pok

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