Stellungnahme des ÖHG: Hausgeburt nach vorangegangenem Kaiserschnitt – Schuldspruch für Hebamme Margarete Wana

Das Österreichische Hebammengremium, die Kammer der österreichischen Hebammen, nimmt zum erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen Frau Margarete Wana Stellung.

Im September 2023 ist in Wien ein Baby kurz nach einer geplanten Hausgeburt, die von der Hebamme Margarete Wana geleitet wurde, gestorben. Das Gericht gab heute dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass sie grob fahrlässig den Tod des Mädchens herbeigeführt habe, in erster Instanz Recht. Die Hausgeburt ist dem Urteil zufolge nicht nach den Regeln der Kunst geplant und durchgeführt worden, Wana hat damit gegen das Hebammengesetz verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Wana drei Tage Bedenkzeit genommen hat.

Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums erläutert die Bedeutung des Falls für die Kammer der österreichischen Hebammen im folgenden Statement:

Als Österreichisches Hebammengremium vertreten wir alle Hebammen in Österreich und das Bedauern über tragische Vorfälle wie diesen ist groß. Mir ist besonders wichtig, dass das Vertrauen zwischen werdenden Müttern und Hebammen stark bleibt und auch in unserer Berufsgruppe keine Verunsicherung herrscht. Daher ist das gerichtliche Urteil in diesem Fall sehr wertvoll.

GENERELLES ZUR HAUSGEBURT

Grundsätzlich ist eine Hausgeburt eine von mehreren Optionen ein Kind mit Hebammenbegleitung auf die Welt zu bringen. In Österreich macht die Zahl der Hausgeburten derzeit unter 2% aller Geburten aus, die überwiegende Zahl der Neugeborenen kommen im Spital zur Welt.

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Lisbeth Christely, MSc
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