EQS-HV: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Wienerberger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

16.04.2025 / 10:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Wienerberger AG

Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien

Firmenbuch-Nummer 77676f

ISIN AT0000831706

 

 

 

 

Einladung

zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr

am Erste Campus, Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien, stattfindenden

156. ordentlichen Hauptversammlung

 

Tagesordnung

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Wienerberger AG, des Vorschlags über die Gewinnverwendung, des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung, des Corporate Governance Berichts und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
ausgewiesenen Bilanzgewinns
 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
2025
 6. Wahlen in den Aufsichtsrat
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
Freitag, 25. April 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter [1] www.wienerberger.com abrufbar:

• die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 7
• Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
114 AktG
• Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung

 

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Aktienbesitz am Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der
Gesellschaft spätestens am Dienstag, 13. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen
muss:

Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält (eine
detaillierte Beschreibung ist unter [2] www.wienerberger.com abrufbar)

Per E-Mail: [3]anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)

Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
 3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
Aktionärs;
 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener
Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf
die Dividendenberechtigung aus.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser Einberufung
nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben wird,
ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht
abzusenden, dass diese bis spätestens Donnerstag, 15. Mai 2025, 12:00 Uhr
Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangt:

Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält (eine
detaillierte Beschreibung ist unter [4] www.wienerberger.com abrufbar)

Per E-Mail: [5]anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist.

Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

Muster für die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Website der Gesellschaft unter [6] www.wienerberger.com
abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung
der bereitgestellten Formulare gebeten. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus
dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses, zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
für die Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderes Service steht den Aktionären bzw. Institutionen Herr
Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA), als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Hierfür ist auf
der Website der Gesellschaft unter [7] www.wienerberger.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme:

• Florian Beckermann
Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
E-Mail: [8]beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at

Bei Bevollmächtigung des genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreters ist
die Vollmacht an die oben genannte E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu
schicken.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110,118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können gemäß § 109 AktG verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der
Unterschrift durch alle Antragsteller; im Falle einer Übermittlung per
E-Mail: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur aller
Antragsteller) spätestens am Freitag, 25. April 2025, 24:00 Uhr Wiener
Zeit, der Gesellschaft entweder per Post, adressiert an Wienerberger AG,
z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, oder per
E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur erforderlich) an
[9]hauptversammlung@wienerberger.com zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache)
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals
halten, können gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Website der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
der Gesellschaft per Telefax an +43 1 8900 500 50, per E-Mail an
[10]hauptversammlung@wienerberger.com oder postalisch an Wienerberger AG,
z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis des
Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Zum Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Die Wienerberger AG unterliegt dem Anwendungsbereich des § 86 Abs 7 AktG
und hat daher das Mindestanteilsgebot zu berücksichtigen. Gemäß § 10 Abs 1
der Satzung der Wienerberger AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens
drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat  aus sieben von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß §
110 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Von den sieben
Kapitalvertretern sind vier Männer und drei Frauen, die
Arbeitnehmervertreterseite besteht aus zwei Männern und einer Frau. Der
Aufsichtsrat besteht somit insgesamt aus sechs Männern und vier Frauen und
erfüllt somit das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
Getrennterfüllung, sondern gemäß § 86 Abs 9, erster Satz AktG zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots kommt. Unter Berücksichtigung von
sieben Kapitalvertretern und drei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern
müssen dem Aufsichtsrat mindestens drei Frauen und drei Männer angehören,
um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen.

Bei der Erstattung eines Wahlvorschlags zu Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in
den Aufsichtsrat“ durch Aktionäre ist jedenfalls auf § 86 Abs 7 AktG bzw.
auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen.

Jeder Aktionär ist gemäß § 119 AktG berechtigt, in der Hauptversammlung zu
jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Website der Gesellschaft
[11]www.wienerberger.com zugänglich.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
anmelden.

Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet,
jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären
und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist,
wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen
der Verantwortliche unterliegt.

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG
die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke
der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese
erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG.
Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an
Dritte weitergegeben.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten
ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie
haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit
dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach
Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht
auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer
Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
[12]datenschutz@wienerberger.com. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht
zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Website der Wienerberger AG unter [13]www.wienerberger.com zu finden.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 109.497.697,– und ist eingeteilt in
109.497.697 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten
zum Stichtag Montag, 31. März 2025, 319.174 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 109.178.523.
Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber im Einklang
mit den anwendbaren Rechtsvorschriften informieren.

Weitere Angaben und Hinweise

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein gültiger,
amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Bevollmächtigte werden gebeten, zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine Kopie der Vollmacht mitzunehmen.
Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartende hohe
Teilnehmeranzahl sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen.

 

Wien, im April 2025 Der Vorstand

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16.04.2025 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 60 192-0
Fax: +43 1 60 192-10159
E-Mail: investor@wienerberger.com
Internet: www.wienerberger.com
ISIN: AT0000831706
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2118570  16.04.2025 CET/CEST

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References

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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
8. beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
9. hauptversammlung@wienerberger.com
10. hauptversammlung@wienerberger.com
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
12. datenschutz@wienerberger.com
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=378b886318186e56fd9b178e1dc171ed&application_id=2118570&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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