Arbeitnehmerveranlagung schon gemacht? Die AK unterstützt mit Tipps und Beratung

VIELE AK-MITGLIEDER SIND DERZEIT MIT DEM ERLEDIGEN IHRER ARBEITNEHMERVERANLAGUNG KONFRONTIERT. DABEI TRETEN OFT FRAGEN AUF WIE: HABE ICH ANSPRUCH AUF PENDLERPAUSCHALE? WIE FUNKTIONIERT DAS MIT DEM FAMILIENBONUS? DARF ICH FACHLITERATUR ABSCHREIBEN? AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL RÄT: „Machen Sie unbedingt die Arbeitnehmerveranlagung und holen Sie sich Geld zurück. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!“

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) zu machen und sich Geld zurückzuholen. Wenn das Einkommen schwankt oder man Aufwendungen, Kosten oder Belastungen im Jahr zu tragen hatte, zahlt sich der Lohnsteuerausgleich fast immer aus.

Die AK empfiehlt, den Steuerausgleich via FinanzOnline zu erledigen. Dort sind nicht nur eine Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer(gutschrift) und eine Prüfung der Lohn- bzw. Gehaltszettel möglich, man bekommt auch einen elektronischen Bescheid übermittelt: Tipp: Die Nachrichten im FinanzOnline regelmäßig kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen!
FÜR FAMILIEN BESONDERS WICHTIG: DER FAMILIENBONUS

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Karin Windpessl
Telefon: +43 (0)50/ 6906-2184
E-Mail: karin.windpessl@akooe.at

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