Gödl: ÖVP-SPÖ-NEOS-Initiativantrag zum Stopp des Familiennachzugs im Innenausschuss beschlossen

ÖVP-Sprecher für Inneres und Sicherheit, Integration, Migration: Aufnahmekapazitäten Österreichs sind begrenzt

“Österreich war in den letzten Jahren mit sehr hohen Zahlen von schutzsuchenden Menschen insbesondere aus Syrien und Afghanistan konfrontiert, was dazu führte, dass Österreich über einen langen Zeitraum EU-weit an zweiter Stelle bei den Asylanträgen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hinter Zypern war. Die hohe Anzahl an Schutzgewährungen von Menschen insbesondere aus Syrien und Afghanistan brachte für Österreich eine weitere große Herausforderung mit sich: Der verstärkte Familiennachzug von schutzberechtigten Personen.” Das sagte heute, Dienstag, der ÖVP-Sprecher für Inneres und Sicherheit, Integration, Migration und Obmann des Ausschusses, Abg. Ernst Gödl anlässlich der heutigen Sitzung des Innenausschusses. Deshalb wurde ein ÖVP-SPÖ-NEOS-Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2025 geändert wird, im Ausschuss beschlossen. Die zuständigen Behörden müssten sich demnach für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung nicht an die sechsmonatige Entscheidungsfrist halten. Als Voraussetzung dafür ist vorgesehen, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat feststellt, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind.

Die Regelung soll laut Antrag mit Ende September 2026 außer Kraft treten. In weiterer Folge soll – wie im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen – ein Kontingentsystem erarbeitet werden, das sowohl die Aufnahmekapazitäten der staatlichen Systeme als auch die Wahrung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte berücksichtigt.

Gödl weiter: “Bereits zu Beginn der neuen Regierung hat diese erklärt, hier eine schnelle Lösung anzustreben, und es ist auch schon einiges gelungen: Im Februar und März des heurigen Jahres sind 168 Personen über den Familiennachzug eingereist. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum 2.235. Der Familiennachzug ist also praktisch auf null gesetzt. Trotz der Senkung müssen wir aber weiter an einer Veränderung arbeiten, um den Stopp nachhaltig gewährleisten zu können.”

“Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen überschritten”, so Gödl. Dies werde vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar sowie für die österreichische Bevölkerung spürbar. Gödl wies zudem auf die Kriminalstatistik 2024 hin – ein “Sorgenkind” stelle hier die Jugendkriminalität der unter 14-Jährigen dar, wo die größten Steigerungen sichtbar seien. Und das betreffe leider auch den Familiennachzug, bei dem syrische Staatsangehörige den größten Anteil beim Nachzug darstellen. Das mache sich leider auch in vielen Fällen in der Statistik bemerkbar. Deswegen seien weitere Maßnahmen dringend notwendig.

“Es war somit dringend geboten Schritte zu setzen, und wir gehen einen neuen Weg: Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt”, unterstreicht Gödl abschließend. (Schluss)

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