
„Wer trickst, verliert“ – Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zu Ryanair-Urteilen
BMASGPK erkämpft mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein wichtiges Urteil gegen Ryanair
Im Rahmen eines Besuchs beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) würdigte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig heute gemeinsam mit AK-Präsidentin Renate Anderl die gerichtlichen Erfolge gegen die Fluglinie Ryanair. Die jüngste Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg bestätigt erstinstanzlich: Zahlreiche Zusatzgebühren sind unzulässig. Für die Staatssekretärin ist klar: „Diese Entscheidung ist ein starkes Zeichen: Verbraucherrechte sind kein Spielball von Konzernen. Wer Familien und Reisende mit versteckten Gebühren belastet, dem stellen wir uns entschieden entgegen. Unser Ziel ist ein Markt, in dem Kund:innen auf Transparenz vertrauen können – nicht auf böse Überraschungen.“
Auch AK-Präsidentin Renate Anderl unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung für die Konsument:innen: „Auch die Arbeiterkammer ist bereits gerichtlich gegen die Check-in-Gebühren von Ryanair und Wizzair vorgegangen und hat Recht bekommen. Durch diese Klagen von AK und VKI ersparen sich Flugreisende unnötige Ausgaben.“
Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des VKI, betonte:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender