Voglauer/Grüne: Volksanwaltschaft braucht endlich parteiunabhängiges und transparentes Bestellverfahren

Vertrauen in Menschenrechtsarbeit sichern – Auswahl nach Qualifikation, nicht nach Parteiproporz

„Die Volksanwaltschaft ist ein zentrales Organ für staatliche Kontrolle und Menschenrechtsschutz in Österreich. Sie braucht daher ein Bestellverfahren, das ihre Unabhängigkeit nicht nur rechtlich garantiert, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung sicherstellt“, betont Olga Voglauer, Volksanwaltschaftssprecherin der Grünen. Angesichts der im Juni auslaufenden Amtsperiode der Volksanwält:innen fordern die Grünen im heutigen Verfassungsausschuss eine grundlegende Reform des überholten Bestellmodus der Volksanwaltschaft im Parlament.

„Dass Walter Rosenkranz als Volksanwalt einen Bundespräsidentschaftswahlkampf geführt hat und Werner Amon volley zum ÖVP-Landesrat abberufen wurde, hat dem Ansehen der Volksanwaltschaft keinen guten Dienst erwiesen. Es braucht unabhängige Menschenrechtsexpert:innen statt Parteisoldat:innen“, so Voglauer weiter.

„Ziel unserer Verfassungsreform ist ein modernes, transparentes und parteiunabhängiges Verfahren zur Bestellung der Mitglieder der Volksanwaltschaft. Die Volksanwält:innen sollen nach öffentlicher Ausschreibung mit fachlichen Qualifikationskriterien und Hearings ausgewählt werden, wobei der Nationalrat die letzte Entscheidungsinstanz darstellt und sie mit Zweidrittelmehrheit bestellen soll“, sagt Voglauer und weiter: „Wir sind mit unserer Ansicht auch nicht alleine, die UNO, der Europarat sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, fordern seit Jahren eine Reform des Verfahrens“.

„Die Volksanwaltschaft ist nicht nur Anlaufstelle bei Behördenproblemen, sondern auch nationale Menschenrechtsinstitution mit besonders sensiblen Aufgaben. Gerade dort darf es keinen Zweifel an der Unabhängigkeit geben. Unsere Reform stärkt das Vertrauen in die Institution – das ist im Sinne aller Bürger:innen“, betont Voglauer abschließend.

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