15.Mai, Staatsvertrag: Österreich ist frei! Soziale Menschenrechte in die Verfassung!

Verfassungskonvent einberufen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung für alle

Die Armutskonferenz konkretisiert anlässlich des Staatsvertragstags-Gedenkens zum 15.Mai den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. „Österreich ist frei“ heißt in dieser Hinsicht auch die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen. „Armut ist ein Mangel an existentiellen Freiheiten“, spannt Sozialexperte Martin Schenk den Bogen: „Für das im Regierungsprogramm vermerkte Vorhaben eines Verfassungskonvents wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt. Auch der zweijährige Zeitraum ohne Wahlkämpfe könnte hilfreich sein.“

STAATSVERTRAG: ALLE MENSCHENRECHTE FÜR ALLE

Der Staatsvertrag zur Wiederherstellung des demokratischen und unabhängigen Österreich wurde am 15. Mai 1955 abgeschlossen. Neben den Bestimmungen zur Unabhängigkeit und dem sogenannten „Anschlussverbot“ findet sich in Artikel 6 Staatsvertrag auch eine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte: „Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern“ (Art 6 Abs 1 Staatsvertrag 1955).

Die Armutskonferenz.
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01/4026944 oder 0664/5445554

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