Job auf Zeit: AK-Tipps für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen

OB ALS ERSTER SCHRITT INS BERUFSLEBEN, ALS KARENZVERTRETUNG ODER FÜR EIN ZEITLICH BEGRENZTES PROJEKT, BEFRISTETE ARBEITSVERHÄLTNISSE SIND IN VIELEN BRANCHEN GANG UND GÄBE. DOCH WAS BEDEUTET DAS KONKRET FÜR ARBEITNEHMER:INNEN? WELCHE RECHTE HABEN SIE, WO LAUERN RISIKEN UND WELCHE SCHUTZMECHANISMEN GIBT ES? DIE AK OBERÖSTERREICH INFORMIERT ÜBER DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN.

Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Beschäftigten oftmals die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Beruf, sind aber häufig mit Unsicherheit verbunden. Grundsätzlich enden befristete Arbeitsverhältnisse mit dem vereinbarten Ablaufdatum. In bestimmten Fällen kann ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden, allerdings nur, wenn beide Seiten dem zustimmen. Ohne eine solche Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Fristablauf.
VORSICHT BEI KETTENVERTRÄGEN: WANN AUS BEFRISTET UNBEFRISTET WIRD

Arbeiterkammer Oberösterreich
Linnea Harringer, MA
Telefon: +43 (0)664-78434784
E-Mail: linnea.harringer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender