
Geräteversicherung zahlte bei Schaden an Digitalkamera nicht: AK ging für Konsumenten erfolgreich vor Gericht
WEIL ER DEN SCHADENSHERGANG NACH ANSICHT DER ERGO VERSICHERUNG NICHT GENAU SCHILDERN KONNTE, LEHNTE DIESE DIE ÜBERNAHME DER REPARATURKOSTEN WEGEN EINES FEUCHTIGKEITSSCHADENS AB. AUS SICHT DER AK ZU UNRECHT, DENN EIN FEUCHTIGKEITSSCHADEN WURDE EINDEUTIG FESTGESTELLT. DER KONSUMENT HATTE DEN VERSICHERUNGSFALL AUCH ORDNUNGSGEMÄSS GEMELDET UND ALLES IHM MÖGLICHE ZUR AUFKLÄRUNG DES SCHADENSHERGANGS BEIGETRAGEN.
Ein Konsument aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung schloss im Juni 2023 beim Kauf seiner Digitalkamera eine Elektrogeräteversicherung ab. Zu Weihnachten 2024 ließ sich die Kamera trotz vollständig aufgeladenem Akku nicht mehr einschalten. Daraufhin kontaktierte er seinen Verkäufer bei Media Markt, der im Zuge der Schadensbegutachtung einen Feuchtigkeitsschaden feststellte.
Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, der Konsument habe eine Obliegenheit verletzt. Er könne nicht erklären, wie es zu dem Feuchtigkeitsschaden gekommen sei. Immerhin hatte die Kamera jedoch stets bestimmungsgemäß verwendet, beispielsweise beim Wandern, im Garten oder bei Familienfeiern. Wie der Schaden entstanden sei, kann der Konsument nicht nachvollziehen.
VERSICHERUNG LENKTE ERST NACH KLAGE EIN
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
Telefon: 050/6906-2480
E-Mail: gregor.kraftschik@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at
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