
Stadt Wien setzt Streichung des erhöhten Schulungszuschlages als erstes Bundesland um
Maßnahme läuft mit 30. Juni 2025 aus
Die Stadt Wien hat sich immer schon für eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung bekannt, die insbesondere folgende Punkte beinhalten soll:
* Übernahme der arbeitsfähigen Mindestsicherungs-Bezieher*innen durch das AMS
* Mehrjährige verpflichtende Integrationsphase ab Tag 1 mit Residenzpflicht
* Treffsichere Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut
Sowohl die Bundesregierung als auch die Wiener Stadtregierung haben sich dazu bekannt, die Mindestsicherung auf ihre Treffsicherheit und auf ihre Effektivität im Hinblick auf Arbeitsmarkt-Integration zu evaluieren. Deshalb wird der erhöhte Schulungszuschlag in der Mindestsicherung, der von der vorherigen ÖVP-Grüne-Bundesregierung eingeführt wurde, nun ersatzlos abgeschafft.
_„Dieser erhöhte Schulungszuschlag wurde vergangenes Jahr als Initiativantrag im Parlament eingebracht und damit gab es keine Möglichkeit zur Begutachtung. Somit gab es keine Möglichkeit, diese Maßnahme dahingehend zu bewerten, ob sie die Arbeitsmarkt-Integration verbessern würde. Hier waren wir von Anfang an skeptisch und haben deshalb auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Ich begrüße die Abschaffung dieser Maßnahme durch die Bundesregierung, nachdem ihr Effekt ohnehin fraglich war. Darum setzen wir diese Streichung auch als erstes Bundesland um.“, so Sozialstadtrat Peter Hacker._
Mario Dujakovic
Mediensprecher Stadtrat Peter Hacker
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E-Mail: mario.dujakovic@wien.gv.at
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