
ÖVP-Kircher zu Flugpassagierrechten: „Wirft Konsumentenschutz um zehn Jahre zurück“
Kritik an Plänen der Mitgliedstaaten zu Abschwächung von Passagierrechten – Viele Fluggäste würden bei Verspätungen leer ausgehen
Zwölf Jahre nachdem die Kommission im März 2013 eine Reform der Fluggastrechteverordnung vorgestellt hat, konnte sich nun der Rat der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen. Damit können die Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament für das Gesetz starten. Das Parlament greift dazu auf seine Position zurück, die bereits vor gut zehn Jahren beschlossen wurde. Sophia Kircher, ÖVP-Verkehrssprecherin im Europäischen Parlament und stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, begrüßt grundsätzlich, dass der Rat hier endlich in Bewegung kommt, übt aber vor der heutigen Plenardebatte zum Thema deutliche inhaltliche Kritik.
Kircher sagt: “Die Position des Europaparlaments zu diesem Thema ist zwar zehn Jahre alt, dabei aber um ein ganzes Stück fortschrittlicher als jene des Rates aus diesem Monat. Flugreisen gehören für viele Menschen fix zu ihrer Jahresplanung und sind bereits ohne Komplikationen beschwerlich genug. Wenn etwas schiefgeht, dann müssen die Fluggäste entsprechend abgesichert sein. Eine Aufweichung der Passagierrechte in dieser Form ist nicht akzeptabel. Die Position, die der Rat der Mitgliedstaaten einnimmt, würde uns bei Thema Passierrechte und Konsumentenschutz um mindestens zehn Jahre zurückwerfen.”
Kircher übt Kritik am Inhalt der Ratsposition: “Zwar gibt es positive Ansätze, wie etwa Echtzeit-Informationspflichten für Passagiere und klare Vorgaben zur Versorgung bei Verspätungen. Insgesamt würden die Passagierrechte jedoch geschwächt. Besonders problematisch ist die geplante Verlängerung der Mindestverspätung für Entschädigungen von drei auf vier Stunden sowie die Absenkung der Entschädigungshöhe. Laut Daten des europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands BEUC liegt ein Großteil der Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden, viele Passagiere würden damit künftig leer ausgehen.”
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Handgepäck: “Der Rat hat die Gelegenheit verpasst, einheitliche Regelungen zu Größe und Gewicht des Handgepäcks vorzuschlagen. Stattdessen legitimiert der Ratstext sogar, dass Airlines künftig für normales Handgepäck Gebühren verlangen können, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil von Passagierrechten ist.”
„Das Europäische Parlament wird in den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat konsequent für die Beibehaltung bestehender Rechte eintreten, was wir Abgeordneten bei der Plenardebatte dazu deutlich ausdrücken werden. Natürlich muss auch die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsbranche berücksichtigt werden. Aber das darf kein Vorwand sein, um langerstrittene und verankerte Passagierrechte derart zu schwächen“, schließt Kircher.
Nach dem Sommer starten die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Europaparlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Nach deren Abschluss muss das Gesetz noch einmal im Plenum des EU-Parlaments und im EU-Ministerrat beschlossen werden. (Schluss)
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