
Bundesrat will Zugang zu spezieller Strafregisterbescheinigung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen erleichtern
Novelle zum Parteiengesetz und Gesetzesvorlagen aus dem Verkehrsbereich passierten Länderkammer ohne Einspruch
Wer Kinder und Jugendliche betreut oder im Erziehungs- bzw. Ausbildungsbereich arbeitet, ist häufig dazu verpflichtet, eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ vorzulegen, um nachzuweisen, dass keine Verurteilungen wegen Sexualdelikten oder anderer Straftaten vorliegen, die ein Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auslösen. Anders als herkömmliche Strafregisterbescheinigungen können derartige Leumundszeugnisse laut einem gemeinsamen Antrag der Bundesratsfraktionen aber nicht online beantragt werden, sondern müssen persönlich eingeholt werden. Das soll sich, geht es nach SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und Grünen, ändern. Zum Abschluss seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine entsprechende Entschließung gefasst, die sich vor allem an Justizministerin Anna Sporrer und Finanzminister Markus Marterbauer richtet. Demnach sollen nicht nur Online-Anträge ermöglicht werden, für Antragsteller:innen von Kinder- und Jugendorganisationen sollen solche speziellen Strafregisterbescheinigungen – unabhängig von der Beantragungsform – auch kostenlos sein. Viele Kinderschutzkonzepte würden die regelmäßige Neueinholung von Strafregisterbescheinigungen alle zwei bis drei Jahre vorsehen, was einen hohen bürokratischen Aufwand und Kosten bedeute, wird dieser Vorstoß begründet.
Beraten hat der Bundesrat zum Ende des heutigen Sitzungstags außerdem über die neuen Regeln für Social-Media-Accounts von Politiker:innen und über mehrere Gesetzesvorlagen aus dem Verkehrsbereich: Sie passierten die Länderkammer jeweils ohne Einspruch.
STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG KINDER- UND JUGENDFÜRSORGE
Angenommen wurde der gemeinsame Entschließungsantrag zur „speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ einstimmig. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) zeigten sich darüber sehr erfreut. Die Initiative gehe auf ein Gespräch zurück, dass der Bundesrat im Rahmen seines Aktionstags im Bundesland Salzburg geführt habe, berichtete Eder-Gitschthaler. Mit der Entschließung sei nun ein erster Schritt getan.
Gruber-Pruner wies darauf hin, dass derzeit tausende Kinder in Ferienlagern seien oder an Ferienaktionen teilnehmen, viele von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen organisiert. Bei diesen Aktivitäten werde Kinderschutz groß geschrieben, unterstrich sie. Für die Mitarbeiter:innen koste es derzeit aber viel Zeit und je nach Amt bzw. Magistrat unterschiedlich viel Geld, die notwenige Strafregisterbescheinigung zu erhalten.
FPÖ KRITISIERT NEUE REGELN FÜR SOCIAL-MEDIA-ACCOUNTS VON POLITIKER:INNEN
Anlass für die neuen Spielregeln für Social-Media-Accounts von Politiker:innen sind mehrere Entscheidungen des Unabhängigen Parteientransparenzsenats (UPTS). Er hat auf Antrag des Rechnungshofs die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen an Accounts von Regierungsmitgliedern als unzulässige Parteispende gewertet, wenn diese nicht der öffentlichen Hand, sondern einer Partei gehören. Nun soll das unter bestimmten Voraussetzungen – auch rückwirkend – erlaubt werden. Die Beiträge, die Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter:innen gestalten, müssen sich allerdings eindeutig von parteipolitischen Inhalten der Accounts unterscheiden und explizit gekennzeichnet werden. Ähnliches ist für Postings von parlamentarischen Mitarbeiter:innen für ihre Abgeordneten vorgesehen. Darüber hinaus werden mit der Novelle zum Parteiengesetz Klarstellungen in Bezug auf internationale Parteiorganisationen vorgenommen.
Die Rückwirkung gilt zwar nicht für jene Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des UPTS vorliegt, wie der Nationalrat mittels Abänderungsantrag beschlossen hat, die FPÖ sieht die Novelle dennoch äußerst kritisch. Künftig dürfe man „aus den Ministerien hinaus offen Parteiwerbung machen“, bemängelte Isabella Theuermann (FPÖ/K) und sprach von einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Opposition. Ihrer Meinung nach handelt es sich um „dreiste Anlassgesetzgebung“. Zudem warf sie den anderen Parteien „Doppelmoral in Reinkultur“ vor.
GRÜNE: GESETZESNOVELLE BRINGT RECHTSSICHERHEIT
Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) machte demgegenüber geltend, dass es künftig klare Regeln für die Mitwirkung von Kabinettsmitarbeiter:innen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern geben werde. In der Vergangenheit habe es eine gewisse Grauzone gegeben, die nun beseitigt werde. Das sei „ein Fortschritt“, betonte er.
Dass ein Politiker bzw. eine Politikerin zwei verschiedene Accounts haben müsse – etwa wenn ein Bundesrat gleichzeitig Bürgermeister sei – ist für Schwindsackl nicht praktikabel. Auch Christoph Matznetter (SPÖ/W) hält eine strikte Trennung zwischen öffentlichen Ämtern und Parteifunktionen, etwa bei Besuchen im Wahlkreis, für schwierig. Die vorliegende Novelle bringe Rechtssicherheit, ist auch Elisabeth Kittl (Grüne/W) überzeugt. Kabinettsmitarbeiter:innen dürften auch in Zukunft keine Parteiarbeit machen, bekräftigte sie.
Als „ziemlich dreist“ wertete Kittl die Kritik der FPÖ. Schließlich sei es die FPÖ, die dem Rechnungshof Einsicht in die Parteifinanzen verwehre, sagte sie. Zudem habe es auch in den Reihen der FPÖ in der Vergangenheit mehrere Fälle von unzulässigen Parteispenden gegeben. Auch Schwindsackl und Matznetter sprachen die Weigerung der FPÖ an, dem Rechnungshof Einsicht in Unterlagen zu verweigern.
Die Novelle zum Parteiengesetz blieb schließlich gegen die Stimmen der FPÖ unbeeinsprucht. Auch gegen mehrere Gesetzesnovellen aus dem Verkehrsbereich hat die Länderkammer mehrheitlich kein Veto erhoben. Dabei geht es unter anderem darum, das Schifffahrtsgesetz, das Güterbeförderungsgesetz und das Kraftfahrliniengesetz an EU-Recht anzupassen. (Fortsetzung Bundesrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender