
Marktamt: Automaten und Alkohol vertragen sich nicht
Die Schwerpunktkontrollen vom Marktamt bezüglich Automatenshops gingen weiter: Es wurden 195 Automatenshops, welche bereits beim Verkauf von Alkohol ertappt worden sind, kontrolliert. Bei 86 Automaten wurde Alkohol entgegen den Bestimmungen der Gewerbeordnung angeboten – die Betreiber müssen mit einer Anzeige rechnen.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken mittels Automaten ist nur mit gleichzeitig anwesendem Personal erlaubt um das Alter von möglichen Kund*innen prüfen zu können. Eine digitale Alterskontrolle an den Getränkeautomaten ist laut Bundesgesetzgebung nicht ausreichend.
„Gerade wenn es um Jugendschutz geht, kennt das Marktamt kein Pardon, ist doch die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen. Wir stellen mit unseren Kontrollen sicher, dass der Jugendschutz eingehalten wird“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Das Marktamt ist neben den Wiener Märkten auch für den behördlichen Konsument*innenschutz und das Lebensmittelrecht zuständig und sorgt mit mehr als 124.000 Kontrollen pro Jahr, dass diese Spielregeln eingehalten werden
Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 – 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.
Alexander Hengl
Mediensprecher des Marktamtes
Telefon: 01 4000 59255
E-Mail: alexander.hengl@wien.gv.at
www.marktamt.wien.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender