
Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Entscheidungen zur Vergabe der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025
Förderung für Medieninhaber:innen, die redaktionelle Rahmenbedingungen zur Herstellung professioneller Online- und Print-Informationsangebote setzen
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem „QUALITÄTS-JOURNALISMUS-FÖRDERUNGS-GESETZ“ veröffentlicht. Die FÖRDERENTSCHEIDUNGEN betreffen die von den Fördernehmer:innen IM JAHR 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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