
Was passiert mit der Abfertigung, wenn das Arbeitsverhältnis endet? AK OÖ hilft bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung oder Entlassung
WENN EIN ARBEITSVERHÄLTNIS ENDET, STELLEN SICH VIELE FRAGEN: HABE ICH ANSPRUCH AUF ABFERTIGUNG? WANN WIRD SIE AUSBEZAHLT ODER WAS PASSIERT, WENN ICH SELBST KÜNDIGE? DIE ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH UNTERSTÜTZT IHRE MITGLIEDER IN DIESER WICHTIGEN PHASE: RECHTLICH FUNDIERT UND KOSTENLOS.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Linnea Harringer, MA
Telefon: +43 (0)664-78434784
E-Mail: linnea.harringer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/
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