AK Anderl: Hitzeschutzverordnung war dringend notwendig!

Meilenstein für den Schutz der Arbeitnehmer:innen

Die Arbeiterkammer begrüßt die neu vorgestellte Hitzeschutzverordnung, nach der ab Hitzewarnstufe 2 (ab 30 Grad gefühlter Temperatur) Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien verpflichtend sind.

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