Verfassungsgerichtshof hebt gesetzwidriges Fahrverbot in Tirol auf – Unternehmer kündigt Schadenersatzforderung in Millionenhöhe an

Erkenntnis hat Signalwirkung für ganz Österreich: Behörden dürfen keine unbestimmten, unsachlichen oder fehlerhaft kundgemachten Verordnungen erlassen

Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis vom 25. Juni 2025 die von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz am 8. Juli 2021 erlassene Verordnung über ein Fahrverbot auf der Zillergrundstraße im Gemeindegebiet Brandberg ZUR GÄNZE ALS GESETZWIDRIG AUFGEHOBEN.

Das Höchstgericht stellte fest, dass die Verordnung in mehrfacher Hinsicht gegen elementare verfassungs- und einfachgesetzliche Vorgaben verstoßen hat:

* VERSTOSS GEGEN DEN GLEICHHEITSGRUNDSATZ

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