
Inflation und Armut gleichzeitig bekämpfen: verbilligter Preis im Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Sozialtarif: Kleine Erwerbseinkommen und Arbeitslose nicht vergessen / Unteren Referenzwert von 6 Cent nur anheben, wenn Energiepreise steigen / Keine Abschaltungen im Winter
„Preissenkende Maßnahmen würden einkommensschwache Haushalte entlasten und gleichzeitig auch dämpfend auf die Inflation wirken“, so das Netzwerk Armutskonferenz in seiner Stellungnahme im Rahmen der Begutachtung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ELWG), die diese Woche endet. Die Teuerung steigt zurzeit wieder an bei gleichzeitigem Wegfall preissenkender Instrumente wie die Stromkostenbremse.
KLEINE ERWERBSEINKOMMEN UND ARBEITSLOSE
„Die Einführung eines verbilligten Preises bei Energiekosten ist eine hilfreiche Maßnahme, es sollten aber alle Menschen mit kleinsten Einkommen wie Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einbezogen sein“, rät die Armutskonferenz den Sozialtarif „zu vervollständigen“. Gerade arbeitslose Personen haben in Österreich eine der höchsten Armutsgefährdungsraten.
Die Armutskonferenz.
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01/4026944 oder 0664/5445554
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