
Klimageräte in der Wohnung: AK Oberösterreich rät, vorab alle rechtlichen Fragen zu klären
DIE SOMMER WERDEN IMMER HEISSER UND DIE HITZE IN DEN WOHNRÄUMEN WIRD FÜR VIELE ZUR UNERTRÄGLICHEN QUAL. VERSTÄNDLICH, DASS VIELE MENSCHEN DIE ANSCHAFFUNG EINER KLIMAANLAGE ERWÄGEN. EGAL OB IN EINER MIET- ODER EIGENTUMSWOHNUNG: VOR DER FIXEN INSTALLIERUNG EINES KLIMAGERÄTES SIND EINIGE RECHTLICHE FRAGEN ZU KLÄREN. IM SCHLIMMSTEN FALL DROHT DIE KOSTENINTENSIVE ENTFERNUNG DER ANLAGE.
Für eine angenehme Kühlung stehen mobile Geräte oder fix installierte Anlagen (Splitgeräte) zur Verfügung. Für die Verwendung von mobilen Klimageräten innerhalb der Wohnung müssen Vermieter:innen oder Miteigentümer:innen nicht gefragt werden. Nachteil ist deren hoher Stromverbrauch. Die effektiveren Splitgeräte werden außerhalb der Wohnung montiert und müssen daher genehmigt werden.
Das Anbringen eines Klimageräts an der Außenfassade bedarf laut ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in jedem Fall einer Genehmigung. Je nach Rechtsverhältnis gelten unterschiedliche Regelungen.
DAS GILT FÜR EIGENTUMSWOHNUNGEN …
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
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