Geschäftsmodell „Zwischenparken“? Das geht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

UNTER „ZWISCHENPARKEN“ VERSTEHT MAN UMGANGSSPRACHLICH DIE SOGENANNTEN „LAYOFFS“ – WENN BESCHÄFTIGTE VOM BETRIEB VORÜBERGEHEND IN DIE ARBEITSLOSIGKEIT GESCHICKT WERDEN. STATT EINES ERWERBSEINKOMMENS ERHALTEN DIE BETROFFENEN NUR ARBEITSLOSENGELD ODER NOTSTANDSHILFE. DER BETRIEB SPART IN DIESER ZEIT SÄMTLICHE PERSONALKOSTEN UND MUSS DAFÜR KEINERLEI AUSGLEICHSBEITRÄGE AN DAS ARBEITSMARKTSERVICE (AMS) ZAHLEN. WIEDEREINSTELLUNGEN NACH KURZER ZEIT (INNERHALB VON ZWEI MONATEN) ZEIGEN SICH BESONDERS AUSGEPRÄGT IN DER ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG, DIE DIESE PRAXIS ÜBERDURCHSCHNITTLICH OFT NUTZT.

Die Ergebnisse der aktuellen, von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen, WIFO-Studie „Wenn Beschäftigung pausiert – temporäre Layoffs in Österreich“ zeigen einen dringenden Handlungsbedarf. Jährlich verursacht diese Praxis Ausgaben der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro. Diese Kosten setzen sich aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammen, die das AMS für die Arbeitssuchenden übernimmt. Viele Unternehmen nutzen „Zwischenparken“, um Produktionsschwankungen oder geringere Auslastungen auszugleichen. Damit übertragen sie ihr unternehmerisches Risiko und ihre Personalkosten auf die Allgemeinheit der Beitragszahler:innen. Die Studie zeigt, dass diese Praxis in praktisch allen Branchen mehr oder weniger intensiv angewandt wird.
KOSTEN TRÄGT AKTUELL DIE ALLGEMEINHEIT

Arbeiterkammer Oberösterreich
Linnea Harringer, MA
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E-Mail: linnea.harringer@akooe.at
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