
Jüngste OGH Entscheidung bestätigt wirtschaftlich besonders relevante Klauseln zu Betriebskosten in Mietverträgen
Die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sieht die Branche in einer wesentlichen Rechtsmeinung bestätigt
Michael Pisecky, Obmann der Wiener FG der Immobilien und Vermögenstreuhänder: „Aufgrund einer Verbandsklage war die Frage der Zulässigkeit von Klauseln in Mietverträgen der Teilanwendung seit November 2022 bei den Gerichten anhängig. Nun hat der OGH eine Entscheidung getroffen, die die Zulässigkeit von wirtschaftlich besonders relevanten Klauseln zu Betriebskosten ausdrücklich bestätigt.“
OGH ERKLÄRT VERSICHERUNGSPRÄMIEN, HAUSBETREUUNG, VERWALTUNGSKOSTEN UND GRUNDSTEUER IN BETRIEBSKOSTEN AUSDRÜCKLICH FÜR ZULÄSSIG
Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Wien
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