EQS-HV: Marinomed Biotech AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr

EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Marinomed Biotech AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr

02.09.2025 / 09:16 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

 

Einberufung

einer außerordentlichen Hauptversammlung

für Dienstag, den 23. September 2025 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in

2100 Korneuburg, Hovengasse 25

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 19.12.2024 zu Punkt 2 der Tagesordnung
beschlossenen Ermächtigung, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG
auszugeben und (b) die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder
Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien der
Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre auf diese Finanzinstrumente ausgeschlossen ist
(Direktausschluss des Bezugsrechts)
 2. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten („Bedingtes Kapital 2025“) sowie die entsprechende
Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien)

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. September 2025 auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[1] www.marinomed.com zugänglich:

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2,
• Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum
Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten
sowie zur bedingten Erhöhung des Grundkapitals zu Tagesordnungspunkt 1
und 2,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 13. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 18.
September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

 

 

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

 (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
Boten: 

 Marinomed Biotech AG

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

 (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
angeben)

Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN ATMARINOMED6
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13.
September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
(Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

 

Per Post oder Marinomed Biotech AG

Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

(Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text
angeben)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Persönlich: Bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
22. September 2025, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten
Adressen einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [2] www.marinomed.com
abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Informationen zu einem von der Gesellschaft empfohlenen, unabhängigen
Stimmrechtsvertreter werden in Kürze auf der Internetseite der
Gesellschaft unter [3] www.marinomed.com bekanntgemacht werden.

 

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AktG

1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spätestens am 4. September 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd
Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

 

2.  Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. September 2025
(24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
E-Mail[4]: [5]ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht.

 

3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

 

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
(Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
im Sinne dieser Einberufung.

 

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Gesellschaft [6] www.marinomed.com unter den Menüpunkten
„Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

 

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,- und ist zerlegt in 1.778.333
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.778.333 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien.

 

2. Identitätsnachweis und Einlass

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.

 

3. Ort der Hauptversammlung und Zugang

Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Marinomed Biotech AG
an der Adresse Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, statt. Der Zugang zum Ort
der Hauptversammlung ist am 23. September 2025 ab 12:30 Uhr (Wiener Zeit)
möglich. 

 

Korneuburg, im September 2025                                 Der Vorstand

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

02.09.2025 CET/CEST

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
Telefon: +43 2262 90300
E-Mail: office@marinomed.com
Internet: www.marinomed.com
ISIN: ATMARINOMED6
WKN: A2N9MM
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2191836  02.09.2025 CET/CEST

https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2191836&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~

References

~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2191836&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2191836&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. mailto:
5. ir@marinomed.com
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8ca14f41cb68edc7b558d3d7821b7c34&application_id=2191836&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender