EQS-HV: Kapsch TrafficCom AG: Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung.

EQS-News: Kapsch TrafficCom AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
Kapsch TrafficCom AG: Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung.

03.09.2025 / 18:16 CET/CEST
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Kapsch TrafficCom – Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung.

Wien, 3. September 2025 – In der heutigen ordentlichen Hauptversammlung
der Kapsch TrafficCom AG wurden folgende Beschlüsse gefasst:

• Keine Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2024/25;
Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
• Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.
• Bestellung der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, zum Abschlussprüfer,
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung
für das Geschäftsjahr 2025/26.
• Beschluss des Vergütungsberichts 2024/25.
• Wahl von Frau Mag.^a Dr.^in Sonja Hammerschmid in den Aufsichtsrat bis
zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2028/29 beschließt.
• Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener
Aktien:

• Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für
eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 3. September 2025, sohin bis
Ablauf des 3. März 2028, sowohl über die Börse als auch
außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder
einem einzigen Aktionär, zu erwerben, wobei der niedrigste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten
durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor
Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten
durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor
Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt. Der Handel
mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze,
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder
für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Kapsch TrafficCom
AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche
Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im
Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre
durchgeführt werden.
 
• Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Veräußerung oder Verwendung
eigener Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und hierbei auch
das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts), sowie die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden.
• Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung
von Aktien ergeben, zu beschließen.

Im Übrigen wird dazu auf den Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs
1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG verwiesen.

 

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von
Verkehrslösungen für nachhaltige Mobilität, mit Projekterfolgen in mehr
als 50 Ländern. Innovative Lösungen in den Bereichen Maut und
Verkehrsmanagement tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

 Mit One-Stop-Shop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte
Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der
Implementierung und dem Betrieb von Systemen.

 Kapsch TrafficCom, mit Hauptsitz in Wien, verfügt über
Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern und
notiert im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG). Im
Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten über 3.000 Mitarbeiter*innen einen
Umsatz von EUR 530 Mio.

 

 

Pressekontakt: Investorenkontakt:
   
Sandra Bijelic Marcus Handl, Teresa Hartlieb
Head of Corporate Communications Investor Relations Team
Kapsch TrafficCom AG Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2 Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich 1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1720 T +43 50 811 1122
[1]sandra.bijelic@kapsch.net [2]IR.kapschtraffic@kapsch.net
 

 

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03.09.2025 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien
Österreich
Telefon: +43 50811 1122
Fax: +43 50811 99 1122
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net
Internet: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
WKN: A0MUZU
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2192026  03.09.2025 CET/CEST

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