
EQS-HV: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 3.9.2025 gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
EQS-News: Kapsch TrafficCom AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 3.9.2025 gemäß §
119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung
2018
03.09.2025 / 14:48 CET/CEST
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Kapsch TrafficCom AG
ISIN: AT000KAPSCH9
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 3.9.2025 gemäß §
119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung
2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG (die
„Gesellschaft“) am 3. September 2025 wurde zu Punkt 8 der Tagesordnung
(Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse
als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, sowie
gemäß § 65 Abs 1b AktG die Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch
auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
zu beschließen und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre
auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und das Grundkapital durch
Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
herabzusetzen) Folgendes beschlossen:
– Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 3. September 2025, sohin bis Ablauf des 3.
März 2028, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur
von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu erwerben, wobei
der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem
gewichteten durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage
vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten
durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn
des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, auch unter
wiederholter Ausnutzung der 10 %-Grenze und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Gesellschaft beschließen,
doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis
gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann
dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der
Aktionäre durchgeführt werden.
– Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch auf eine andere Art als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und
hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts), sowie die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
– Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, im September 2025
Der Vorstand
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03.09.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien
Österreich
Telefon: +43 50811 1122
Fax: +43 50811 99 1122
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net
Internet: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
WKN: A0MUZU
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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