
Urlaub 2025: Viele Probleme beim Fliegen. Dennoch plant die Europäische Kommission Verschlechterungen für Passagiere
DIE OBERÖSTERREICHER:INNEN VERREISEN GERNE, TROTZ STEIGENDER PREISE. DOCH NICHT IMMER ERHALTEN SIE FÜR IHR GELD DIE BEZAHLTEN LEISTUNGEN IN EINWANDFREIER QUALITÄT. ALLEINE HEUER HABEN BEREITS 5.350 KONSUMENT:INNEN DIE REISERECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG DER ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH IN ANSPRUCH GENOMMEN UND RAT UND HILFE GESUCHT. DIE MEISTEN BESCHWERDEN GAB ES – WIE SCHON IN DEN JAHREN ZUVOR – WEGEN FLUGPROBLEMEN, GEFOLGT VON FRAGEN ZUM REISESTORNO, ZU REISEMÄNGELN UND ZU SCHWIERIGKEITEN MIT ONLINE-PORTALEN.
Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen: Wenn Airlines die Reklamationen ihrer Kund:innen nicht beantworten oder berechtigte Entschädigungsansprüche abweisen, setzt die AK Oberösterreich die Rechte der Reisenden in Kooperation mit FairPlane durch, wenn nötig auch gerichtlich. In den vergangenen zehn Jahren – so lange gibt es diese Kooperation bereits – wurden in mehr als 2.000 Beschwerdefällen Forderungen in Höhe von insgesamt 1,43 Millionen Euro für Konsument:innen aus Oberösterreich durchgesetzt. Das entspricht einer durchschnittlichen Entschädigungszahlung von gut 700 Euro pro Fall.
Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden Konsument:innen auf Reise & Freizeit | Arbeiterkammer Oberösterreich.
IHRE ANSPRÜCHE BEI FLUGPROBLEMEN
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Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) können Sie von der Fluglinie Betreuungsleistungen, wie etwa Mahlzeiten und Erfrischungen, ggf. auch eine Hotelübernachtung, verlangen.
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Ab fünf Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
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Landen Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen, können Sie eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Fluglinie verlangen. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem EU-Staat angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wurde. Die Entschädigung beträgt bei einer Flugstrecke bis 1.500 km 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und über 3.500 km 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.
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Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden kann (etwa Witterungsbedingungen oder eine Sperre des Flughafens).
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Erfahren Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
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Die Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen. Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese meist niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.
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Bei Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie neben der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.
VERSCHLECHTERUNGEN FÜR PASSAGIERE GEPLANT
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
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