
WWF kritisiert Salzburger Biber-Verordnung als rechtswidrig
Neue Landes-Verordnung verstößt mehrfach gegen EU-Recht – WWF fordert mehr Raum für heimischen Nager
Nach Wolf und Fischotter nimmt die Salzburger Landesregierung nun auch den streng geschützten Biber ins Visier. Laut einer neuen Verordnung dürfen ab Montag, dem 15. September 2025 bis zu 15 Tiere pro Jahr getötet werden. Damit verstößt die Salzburger Landesregierung mehrfach gegen EU-Recht, da die heimischen Nager weiterhin in der alpinen Region in keinem günstigen Erhaltungszustand sind und die vorgeschriebene Alternativenprüfung nicht befolgt wurde, wie die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisiert. “Mit ihrer rechtswidrigen Verordnung sabotiert die Salzburger Landesregierung langjährige Bemühungen im Artenschutz. Statt dieser populistischen Abschusspolitik braucht es konstruktive Maßnahmen für eine konfliktarme Koexistenz zwischen Mensch und Tier”, sagt WWF-Artenschutz-Expertin Sarah Layendecker. Der WWF fordert die Salzburger Landesregierung auf, den Biber als Nützling zu begreifen und mehr natürliche Lebensräume für den heimischen Nager zu schaffen – zum Beispiel durch ausgewiesene Uferrandstreifen. “Dadurch würde auch der Eintrag von Dünger und Pestiziden in die Gewässer verringert”, erklärt Layendecker.
BIBER ALS SCHLÜSSELART IN KLIMA- UND BIODIVERSITÄTSKRISE
WWF Österreich
Anna Rosner
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