Parlament: TOP im Nationalrat am 24. September 2025

Waffengesetz, ORF, Bundesrechnungsabschluss, Krisenvorsorge, Volksbegehren, Rechnungshofberichte, Petitionen, Europastunde

In der ersten Sitzung der neuen Tagungsperiode wird der Nationalrat unter anderem über eine Verschärfung des Waffengesetzes und begleitende Gesetzesänderungen beraten. In Reaktion auf den Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni sollen unter anderem das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen angehoben und die Verlässlichkeitsprüfungen erweitert werden. Außerdem stehen der Bundesrechnungsabschluss 2024, eine kleine Novelle zum ORF-Gesetz und eine Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes zur Diskussion. Ziel eines neuen „Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes“ ist es, zentrale Infrastrukturen wie den Energiesektor, den Verkehrsbereich oder Telekommunikationsnetze besser gegen Bedrohungen wie Terrorakte, Naturkatastrophen und Unfälle zu schützen bzw. auf Notsituationen wie Pandemien vorzubereiten.

In Form von Volksbegehren kommen die Wünsche aus der Bevölkerung, die ORF-Haushaltsabgabe abzuschaffen, das Pestizid Glyphosat vollständig zu verbieten und einem NATO-Beitritt Österreichs einen zusätzlichen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. Auch ein Bericht des Petitionsausschusses und zahlreiche Berichte des Rechnungshofs stehen auf der Tagesordnung. Zu erwarten ist überdies, dass die FPÖ einen neuen Anlauf zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses starten wird.

Zu Beginn der Sitzung werden die Abgeordneten für den im August verstorbenen ehemaligen Zweiten Nationalratspräsidenten Heinrich Neisser eine Gedenkminute abhalten.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählen die NEOS.

AKTUELLE EUROPASTUNDE

Für die daran anschließende Aktuelle Europastunde können die Grünen das Thema vorgeben.

VOLKSBEGEHREN „ORF-HAUSHALTSABGABE NEIN“

An der Spitze der Tagesordnung stehen drei Volksbegehren, über die die Abgeordneten abschließend beraten wollen. Den Auftakt macht das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, das auf eine Abschaffung der ORF-Gebühr in der derzeitigen Form abzielt. Nur „Vertragskunden“, die ORF-Dienstleistungen tatsächlich nutzen, sollen demnach ein „leistungsgerechtes“ Entgelt zahlen müssen. Gleichzeitig soll der ORF vom Parlament zum Sparen aufgefordert werden. Die Haushaltsabgabe sei unsachlich und unfair, da auch Haushalte die Abgabe bezahlen müssten, die den ORF nicht konsumieren, argumentieren die Initiator:innen des Volksbegehrens rund um Robert Marschall.

Dass das Anliegen von der Politik aufgegriffen wird, damit ist allerdings nicht zu rechnen. Bei den Beratungen im Verfassungsausschuss gab es ein breites Bekenntnis zur Haushaltsabgabe. Ein kleines Land wie Österreich brauche einen starken unabhängigen öffentlichen Rundfunk, der Meinungsfreiheit garantiere und Desinformation entgegenwirke, so der Tenor. Lediglich die FPÖ sprach sich für die Abschaffung der Haushaltsabgabe aus, wobei sie die Finanzierung eines „schlanken“ ORF aus dem Staatsbudget vorschlägt.

VOLKSBEGEHREN „GLYPHOSAT VERBIETEN!“

Das Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“ wurde dem Nationalrat bereits im Mai 2024 vorgelegt, auch hierzu wird es vermutlich keinen Beschluss geben. Ein von den Grünen im Landwirtschaftsausschuss eingebrachter Entschließungsantrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Grünen wollen nicht nur den Wirkstoff Glyphosat, sondern auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – sogenannte Ewigkeitschemikalien – in Pestiziden untersagen.

Begründet wird die Forderung nach einem Totalverbot von Glyphosat in Österreich von den Initiator:innen des Volksbegehrens rund um Dominik Schmied damit, dass eine Teilorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieses „Pflanzengift“ für den Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat. Deshalb gehöre es nicht nur aus der heimischen Nahrungsmittelproduktion, sondern auch aus importierten Lebensmitteln restlos verbannt. Von Expertenseite gibt es dazu aber unterschiedliche Auffassungen. Das zeigte sich auch bei einem Hearing im Ausschuss. Während etwa ein Vertreter von Global 2000 die Forderung nach einem Verbot mit Hinweis auf „das außergewöhnliche toxikologische Profil“ dieser Chemikalie unterstützte, berichtete ein Landwirt aus seiner Praxis über Vorteile des Glyphosateinsatzes im Ackerbau. Das Pestizid werde ohnehin nur dann eingesetzt, wenn es unbedingt notwendig sei, machte die ÖVP geltend. Mehrfach wurde auch auf die verlängerte Zulassung durch die EU nach einer eingehenden Prüfung verwiesen. Von Seiten der SPÖ hieß es, dass das Verbot eines einzelnen Wirkstoffs zu kurz greifen würde.

Laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist ein Totalverbot von Glyphosat in Österreich aufgrund der EU-Zulassung ohnehin nicht möglich. Es würden aber weitestmögliche Einschränkungen gelten.

VOLKSBEGEHREN „KEIN NATO-BEITRITT“

Auch das Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“ wurde dem Nationalrat bereits in der letzten Legislaturperiode übermittelt. Die Unterzeichner:innen fordern, zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz eine verfassungsrechtliche Bestimmung zu erlassen, die der Republik Österreich explizit den Beitritt zur NATO untersagt. Keinesfalls dürfe Österreich durch „kurzsichtige“ politische Entscheidungen in einen militärischen Konflikt involviert werden, argumentieren die Proponent:innen rund um Lukas Papula. Vielmehr seien diplomatische Bemühungen zu intensivieren, um die Republik als „aktiven internationalen Friedensvermittler“ zu positionieren.

Die Argumentation, dass das Neutralitätsgesetz keine ausreichende Absicherung gegen einen NATO-Beitritt sei, wurde bei einem Hearing im Verfassungsausschuss allerdings nur von einem Experten geteilt. Weder strebe Österreich einen Beitritt zur NATO an, noch wäre ein solcher derzeit verfassungsrechtlich möglich, hoben sowohl Vertreter des Außen- und des Verteidigungsministeriums als auch eine Friedensforscherin und mehrere Abgeordnete hervor. Militärisch neutral zu sein, heiße aber nicht, politisch neutral zu sein, betonten etwa die NEOS.

VERSCHÄRFUNG DES WAFFENGESETZES

Anlass für die geplante Verschärfung des Waffengesetzes ist der Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni dieses Jahres. Unter anderem sieht der von den Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf vor, das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen und Revolver von 21 auf 25 Jahre und der Kategorie C (z.B. Flinten) von 18 auf 21 Jahre anzuheben und die Verlässlichkeitsprüfungen – zum Teil auch rückwirkend – zu erweitern. So soll etwa die Erbringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens künftig nicht nur beim Erstantrag, sondern auch nach einer fünfjährigen Probephase verpflichtend sein. Darüber hinaus wird nun auch für den Erwerb von Flinten und Büchsen eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenpass benötigt. Wer Kategorie-C-Waffen in den vergangenen zwei Jahren erworben hat, soll binnen zweier Jahre eine Waffenbesitzkarte beantragen müssen. Ausnahmeregelungen sind etwa für Jäger:innen, Sportschütz:innen und für Ausbildungszwecke vorgesehen.

Um „Impulskäufe“ zu verhindern, schlagen die Koalitionsparteien vor, die sogenannten „Abkühlphase“ beim Erwerb einer Schusswaffe von drei Werktagen auf vier Wochen zu verlängern. Ebenso sind Einschränkungen beim Waffenverkauf und -verleih sowie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Behörden – etwa zwischen der Stellungskommission des Bundesheers und der Waffenbehörde – in Aussicht genommen. Auch die Einbeziehung von Griffstücken und anderen wesentlichen Waffenbestandteilen in das Waffengesetz, Verschärfungen bei der Verhängung von Waffenverboten und Strafbestimmungen gehören zum umfangreichen Paket.

Begleitend zum Waffengesetz wollen die Koalitionsparteien außerdem das Pyrotechnikgesetz und das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ändern. Dabei geht es etwa um eine bessere Kennzeichnung von Waffenteilen wie Lauf oder Trommel und die Klarstellung, dass es sich bei Böllerpatronen, die ausschließlich Schießmittel enthalten, um Knallpatronen im Sinne des Waffengesetzes handelt. Außerdem sollen künftig für Abschussgeräte für pyrotechnische Signalpatronen die Bestimmungen für Schreckschusswaffen zur Anwendung kommen. Personen, die solche Geräte besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder gegen die ein Waffenverbot besteht, sollen diese innerhalb von sechs Monaten Berechtigten überlassen müssen. Österreich setzt damit auch eine EU-Richtlinie um.

Im Innenausschuss haben die Novelle zum Waffengesetz und der ergänzend dazu eingebrachte Gesetzentwurf nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Grünen begrüßen zwar die Stoßrichtung des Waffengesetzes, haben aber gewisse Vorbehalte, etwa was die Ausnahmen für Jäger:innen betrifft. Zudem ist ihrer Meinung nach die Chance vertan worden, zugleich ein Messertrageverbot an öffentlichen Plätzen umzusetzen. Fundamentalkritik kommt von der FPÖ: Sie sieht legale Waffenbesitzer:innen unter Generalverdacht gestellt und befürchtet ein „Bürokratiemonster“. Gegen illegalen Waffenbesitz seien hingegen keine Maßnahmen geplant.

GRÜNE FÜR DAUERHAFTES WAFFENVERBOT FÜR GEFÄHRDER

Mit den Gesetzesvorschlägen der Koalition mitverhandelt wird ein Entschließungsantrag der Grünen, für den allerdings keine Mehrheit zu erwarten ist. Er zielt ebenfalls auf eine Verschärfung des Waffenrechts ab und wurde in Reaktion auf die hohe Zahl an Frauenmorden eingebracht. Neben einer besseren Überprüfung von Privatwaffenverkäufen, verschärften Verlässlichkeitsprüfungen, anonymen Rückgabemöglichkeiten für Waffen und vielen weiteren Punkten wird in diesem Sinn auch ein dauerhaftes Waffenverbot für Gefährder nach Verhängung eines Annäherungs- und Betretungsverbots gefordert. Das österreichische Waffengesetz zähle zu den liberalsten in Europa, kritisieren die Grünen.

SCHUTZ ZENTRALER INFRASTRUKTUREN

Gleichfalls aus dem Zuständigkeitsbereich von Innenminister Gerhard Karner kommt ein Gesetzesvorschlag, der – in Umsetzung einer EU-Richtlinie – darauf abzielt, zentrale Infrastrukturen besser gegen Bedrohungen wie Terrorakte, Naturkatastrophen und Unfälle zu schützen bzw. auf Notsituationen wie Pandemien vorzubereiten. Kritische Einrichtungen sollen demnach ein möglichst hohes Resilienzniveau aufweisen. Betroffen vom Gesetz sind insgesamt elf Sektoren, dazu gehören etwa der Energiesektor, der öffentliche Verkehr, die Finanzwirtschaft, die Lebensmittelversorgung, die Telekommunikation und der Gesundheitsbereich.

Konkret geht es etwa um die Pflicht, Risikopläne zu erstellen und darauf bezogene Vorkehrungen zu treffen, wobei als zuständige Aufsichtsbehörde das Innenministerium vorgesehen ist. Dem Innenminister bzw. der Innenministerin obliegt es auch, bescheidmäßig festzustellen, wer genau als kritische Einrichtung den Bestimmungen des „Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG)“ unterliegt. Ebenso ist es seine bzw. ihre Aufgabe, eine nationale Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Einrichtungen zu erarbeiten und Leitfäden zur Prävention von Sicherheitsvorfällen und zur Reduktion von Risiken zu erstellen. Kommt es zu Sicherheitsvorfällen, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich stören oder stören könnten, sind diese unverzüglich an das Innenministerium zu melden. Auch die Europäische Kommission ist von schwerwiegenden Vorfällen zu informieren.

Im Innenausschuss stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen für das Gesetz, nachdem zuvor festgelegt worden war, dass dem Nationalrat jährlich ein Bericht über die ergriffenen Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen sowie über eingetretene Sicherheitsvorfälle vorzulegen ist. Damit sollte die notwendige Zweidrittelmehrheit für den Entwurf sichergestellt sein. Innenminister Gerhard Karner rechnet damit, dass zwischen 400 und 600 Unternehmen bzw. Einrichtungen unter das Gesetz fallen werden.

NOVELLE ZUM ORF-GESETZ

Von Seiten des Verfassungsausschusses liegt die Empfehlung vor, jenen Passus aus dem ORF-Gesetz zu streichen, der den Ländern ein Anhörungsrecht bei der Bestellung der Direktor:innen der ORF-Landesstudios einräumt. Angestoßen wurde die entsprechende Gesetzesnovelle von den Koalitionsparteien, auch Grüne und FPÖ begrüßen diesen Schritt. Die FPÖ bezweifelt allerdings, dass sich in der Praxis etwas ändern wird und stimmte im Ausschuss daher gegen die Initiative.

ENTLASTUNGEN BEI DER ORF-GEBÜHR

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat der Verfassungsausschuss eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novellierung des ORF-Beitrags-Gesetzes ans Plenum weitergeleitet. Zum einen wollen die Abgeordneten Unternehmen mit mehreren Standorten bei der ORF-Gebühr entlasten, zum anderen soll die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte abgesichert werden. Ohne die Novelle müssten 15 % der derzeit von der Haushaltsabgabe befreiten Haushalte ab 2026 ORF-Gebühr zahlen, so die SPÖ im Ausschuss. Das soll durch die Berücksichtigung von Wohnkosten beim Haushaltseinkommen verhindert werden, wobei entweder der tatsächliche Wohnaufwand (Hauptmiete plus Betriebskosten) oder ein Pauschalbetrag von 500 Ꞓ angerechnet wird. Befreit von der ORF-Gebühr sind unter anderem Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose, Mindestpensionist:innen, Pflegegeldbezieher:innen sowie gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, allerdings darf das Haushaltsnettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz um nicht mehr als 12 % übersteigen.

Bei Unternehmen wird die Höhe der ORF-Gebühr künftig ausschließlich auf Basis der Lohnsumme berechnet, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten ein Unternehmen hat. Davon werden etwa Baufirmen profitieren, die Baustellen in unterschiedlichen Gemeinden haben, oder Handelsbetriebe, die Mitarbeiter:innen in mehreren Filialen einsetzen. Laut NEOS werden dem ORF dadurch Einnahmen in der Höhe von rund 10 Mio. Ꞓ entgehen. Die neuen Beitragsregeln sind vorerst allerdings auf zwei Jahre, bis Ende 2027, befristet, wobei hinsichtlich der Anrechnung der Wohnkosten danach eine Ersatzbestimmung in Kraft tritt.

Mit der Novelle wird außerdem die Bestimmung, wonach die ORF-Gebühr einmal jährlich zu entrichten ist, wenn kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, auf 2028 verschoben. Die FPÖ begründete die Ablehnung des Gesetzesentwurfs damit, dass sie die Haushaltsabgabe prinzipiell ablehnt und außerdem nicht einzusehen sei, dass Unternehmen überhaupt ORF-Gebühren zahlen müssten.

BERICHT DES RECHNUNGSHOFS ZUM UNIVERSITÄREN GRÜNDERSERVICE

Beraten wird der Nationalrat auch über mehrere Prüfberichte des Rechnungshofs, wobei zunächst Berichte zur Diskussion stehen, die das universitäre Umfeld betreffen. So hat der Rechnungshof etwa die „Universitäre Gründerservice Wien GmbH“ (INiTS) unter die Lupe genommen. Die INiTS wurde 2002 gegründet, um die Verwertung von Ergebnissen der universitären Forschung und Entwicklung (F&E) durch Spin-offs und Unternehmensgründungen im akademischen Umfeld voranzutreiben. Prüfzeitraum waren die Jahre 2017 bis 2023, wobei der Rechnungshof negative Betriebsergebnisse festgestellt hat, die laut Bericht durch die Auflösung von Kapitalrücklagen bzw. Gesellschafterzuschüssen ausgeglichen wurden. Ohne Gegenmaßnahmen sieht der Rechnungshof das Weiterbestehen der INiTS nach dem aktuellen – bis 2027 laufenden – Förderzeitraum gefährdet, wobei man ihm zufolge unter anderem beim Dienstvertrag der Geschäftsführung und beim internen Kontrollsystem ansetzen könnte. Weiters wäre es wichtig, zusätzliche Einnahmen – etwa bei Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen – zu generieren.

AKKREDITIERUNG UND ÖFFENTLICHE FINANZIERUNG VON PRIVATUNIVERSITÄTEN

In Zusammenhang mit der Akkreditierung und öffentlichen Finanzierung von Privathochschulen hat der Rechnungshof eine Follow-up-Überprüfung bei der für Qualitätssicherung und Akkreditierung zuständigen Agentur AQ Austria und beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung durchgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass die AQ Austria nur eine von neun Empfehlungen vollständig umgesetzt hat. Vier weitere waren zum Prüfzeitpunkt teilweise umgesetzt. Auch das Wissenschaftsministerium ist den Empfehlungen nur zum Teil nachgekommen. Mängel sieht der Rechnungshof etwa bei der Dokumentation von Akkreditierungsverfahren, bei der Bewertung der Finanzierungsstruktur von Privathochschulen und bei der begleitenden Aufsicht, wobei die Agentur laut Geschäftsführer Jürgen Petersen mittlerweile weitere Empfehlungen umgesetzt hat, wie er im Rechnungshofausschuss erklärte. So habe man zur Effizienzsteigerung etwa Abteilungen umstrukturiert und Verfahren gestrafft. Wichtig ist Petersen, dass die Agentur weiterhin als unabhängig und weisungsfrei wahrgenommen wird.

UNIVERSITÄTSFINANZIERUNG NEU

Mit der Prüfung der „Universitätsfinanzierung NEU“ wollte der Rechnungshof eruieren, welche Auswirkungen die Neuverteilung der Budgetmittel im universitären Sektor ab der Leistungsperiode 2019 bis 2021 hatte. Das neue Finanzierungsmodell basiert auf drei Säulen – Lehre, Forschung und Entwicklung sowie Infrastruktur -, wobei bei den ersten beiden Säulen eine indikatorbasierte Mittelvergabe vorgesehen ist. Allerdings hat das Wissenschaftsministerium laut Rechnungshof die indikatorbasierten Verteilungswirkungen bewusst abgeschwächt, um zu vermeiden, dass eine Universität durch die Umstellung der Finanzierung in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Das habe mit dazu beigetragen, dass sich die Anteile der einzelnen Universitäten am Gesamtbudget bisher nur wenig verändert hätten. Man sollte die vereinbarten Steuerungsmaßnahmen einsetzen und die Lenkungsfunktion der Leistungsvereinbarungen wirken lassen, empfehlen die Prüfer:innen. Wichtig wäre es aus Sicht des Rechnungshofs außerdem, die Inflationsentwicklung und ihre Auswirkungen im Auge zu behalten, um entsprechend reagieren zu können.

Ohne Debatte hat der Rechnungshofausschuss außerdem einen Prüfbericht zur FH Burgenland und zur FH Vorarlberg ins Plenum geschickt.

INNOVATIONSSTIFTUNG FÜR BILDUNG

Aus dem Bildungsbereich steht unter anderem ein Rechnungshofbericht über die Innovationsstiftung für Bildung (ISB) zur Diskussion. Die Prüfer:innen haben die Stiftung im Zeitraum 2017 bis 2023 unter die Lupe genommen. Dabei stellte der Rechnungshof mehrere Mängel fest, kritisierte die Stiftungskonstruktion und empfahl eine gesamthafte Evaluierung. Die Abwicklung von Projekten über Substiftungen sah der Rechnungshof kritisch, zumal sie nicht von ihm geprüft werden könnten. Laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr soll der parlamentarische Prozess zur Novelle der ISB-Organisationsstruktur, die im Regierungsprogramm vorgesehen ist, 2026 gestartet werden. Im Rechnungshofausschuss hob er auch die bedeutsame Rolle der Stiftung hervor.

VERSÄUMNISSE BEIM EINSATZ VON LEHRPERSONAL

In einem Bericht zum Lehrpersonaleinsatz hat der Rechnungshof Versäumnisse bei der Bewältigung des seit Langem bekannten Lehrpersonalmangels an Österreichs Schulen aufgezeigt. Überprüft wurden das Bildungsministerium sowie die Länder Oberösterreich und Tirol für die Schuljahre 2018/19 bis 2023/24. Obwohl der Mangel seit 2009 prognostiziert war, blieben umfassende Maßnahmen aus, stattdessen griff man zu Notlösungen, so die Ergebnisse des Berichts. Bildungsminister Christoph Wiederkehr kündigte im Rechnungshofausschuss eine Professionalisierung des Quereinstiegs in diesem Bereich an. Es soll künftig nur noch 500 Plätze pro Jahr für Quereinsteiger:innen geben.

DIGITALE SCHULE

Einen weiteren Prüfbericht hat der Rechnungshof zum „8-Punkte-Plan für eine digitale Schule“ erstellt. Hauptkritikpunkt des Rechnungshofs ist das Fehlen klarer, ergebnisorientierter Ziele, wie die messbare Steigerung digitaler Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern. Aus Sicht des Rechnungshofs bleibt offen, ob die Ausgaben von rund 141 Mio. Ꞓ – davon 120 Mio. Ꞓ für Endgeräte – Wirkung zeigten. Kritik des Rechnungshofs gab es auch am „Portal Digitale Schule“: Die Kosten seien von 3 Mio. Ꞓ auf 12 Mio. Ꞓ gestiegen – bei geringen Zugriffszahlen. Zudem seien Leistungen ohne Einhaltung des Vergaberechts vergeben worden. Aus Sicht des Rechnungshofs sei außerdem die Nutzung der Geräte unkontrolliert geblieben.

Einstimmig im Rechnungshofausschuss zur Kenntnis genommen wurden außerdem ein Prüfbericht über Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, Follow-up-Überprüfungen der Österreich Institut G.m.b.H., der Österreichischen Kulturforen und der Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien sowie ein Prüfbericht zur Spanischen Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber.

BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS FÜR DAS JAHR 2024

Der Bundeshaushalt verzeichnete im vergangenen Jahr mit -13,76 Mrd. Ꞓ erneut ein hohes negatives Nettoergebnis. Das geht aus dem vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschluss 2024 – der Bilanz des Bundes – hervor. Er wurde vom Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der Grünen an das Plenum weitergeleitet. Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Defizit war geprägt von einem weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und erhöhten öffentlichen Ausgaben. So war die heimische Wirtschaft laut Rechnungshof im Jahr 2024 von einem Wachstumsrückgang und von konjunkturellen Herausforderungen betroffen. Die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und die hohe Inflation belasteten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weiterhin spürbar. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging um 1,2 % zurück, während sich die Inflationsrate mit 2,9 % gegenüber dem Vorjahr deutlich abschwächte.

Aufgrund der im fünften Jahr in Folge stark negativen Budgetzahlen sind laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker langfristige Reformen in den finanzierungsintensiven Bereichen Gesundheit, Pensionen, Pflege und Bildung sowie strukturelle Maßnahmen in der föderalen Struktur Österreichs unabdingbar. Bei der Budgeterstellung und -konsolidierung gehe es darum, gesamtstaatlich zu agieren und alle Ebenen miteinzubeziehen, so die Empfehlung der Rechnungshofpräsidentin. Der Bundesrechnungsabschluss sei ein „Auftrag zur entschlossenen Budgetkonsolidierung“, betonte dazu im Ausschuss Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und ortete ebenso eine gesamtstaatliche Aufgabe für Bund, Länder und Gemeinden. Mit zwei Dritteln ausgabenseitigen und einem Drittel einnahmenseitigen Konsolidierungsmaßnahmen habe man für das Bundesbudget jetzt „einen guten Weg“ gewählt.

GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT IN DER KI

Für ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) sprachen sich im Gleichbehandlungsausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne aus. Künstliche Intelligenz werde hauptsächlich von Männern entwickelt und zudem von Frauen viel kritischer wahrgenommen und weniger genutzt. Laut dem Entschließungsantrag der Dreierkoalition soll etwa die Initiative „She goes AI“ dazu beitragen, den Gender-Bias in der KI zu beseitigen. Außerdem solle Mädchen und Frauen in Forschung und Wirtschaft der Ein- oder Umstieg in den KI-Bereich erleichtert und der Frauenanteil im KI-Sektor erhöht werden. Die Grünen pochten im Ausschuss auf weiterreichende Schritte und brachten einen entsprechenden Antrag ein, den die anderen Fraktionen jedoch ablehnten. Die FPÖ lehnte beide Fassungen ab und erachtet unter anderem die Datenlage zu diesem Thema für mangelhaft.

BERICHT DES PETITIONSAUSSCHUSSES

In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss über seine Beratungen zu sieben Bürgerinitiativen und einer Petition. Die Anliegen der Bürger:innen sind dabei breit gestreut: Neben einer Kennzeichnung von E-Bikes als Motorkraftfahrzeuge und der Einführung eines eigenen Gütesiegels für Produkte und Dienstleistungen aus dem Waldviertel werden etwa ein kostenloses Klimaticket für Jugendliche bis 25, die Ablehnung des Pandemievertrags der WHO durch Österreich und ein Waffenstillstand in Gaza gefordert. Zudem spricht sich eine Bürgerinitiative gegen eine massive Aufrüstung Österreichs aus und mahnt einen Verhandlungsfrieden zwischen der Ukraine und Russland ein. Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A22 zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich Stockerau und ein verbesserter Denkmalschutz sind Gegenstand von Initiativen. Die Opposition hätte über die jeweiligen Bürgeranliegen lieber eine vertiefte Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen geführt, konnte sich mit entsprechenden Anträgen aber nicht durchsetzen.

NOVA-BEFREIUNG FÜR EINSATZFAHRZEUGE DER FEUERWEHR

In Form einer Ersten Lesung wird sich der Nationalrat mit einem Antrag der FPÖ befassen, der bürokratische Erleichterungen für Freiwillige Feuerwehren zum Inhalt hat. Laut Antrag müssen die Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen zunächst die Normverbrauchsabgabe (NoVA) entrichten, können sich diese im Anschluss aber wieder rückvergüten lassen. Eine grundsätzliche NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge würde den bürokratischen Mehraufwand beseitigen und die Feuerwehren damit entlasten, argumentiert die FPÖ und fordert in diesem Sinn eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes. Nach der Debatte soll der Antrag dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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