Bundesheer: Tanner begrüßt Ausnahme für Soldaten beim Waffengesetz

„Keine Benachteiligung für jene, die das Land mit der Waffe verteidigen“

Heute wurde im Österreichischen Parlament das neue Waffengesetz beschlossen. Darüber hinaus geht es neben dem Beschluss des neuen Gesetzes auch über die damit beschlossenen Maßnahmen, die zusammenhängend und präventiv wirken sollen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner begrüßt dabei die Ausnahme für Soldatinnen und Soldaten beim Waffengesetz: „Die Verschärfung des Waffengesetzes ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen“, sagt Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. „Ebenso wichtig ist aber auch, dass wir jene, die bereit sind das Land mit der Waffe zu verteidigen, nicht einschränken. Ich begrüße sehr, dass für Soldatinnen und Soldaten – insbesondere auch für die Miliz geltend– das Alterslimit weiterhin bei 18 Jahren bleibt.“

„Unsere Soldatinnen und Soldaten verfügen über fundierte Ausbildungen und Wissen im Umgang mit Schusswaffen, daher bleibt das Alterslimit für den Besitz einer Waffe bei 18 Jahren und gilt für alle Soldatinnen und Soldaten in einem Dienstverhältnis beim Bundesheer sowie für Offiziere und Unteroffiziere des Milizstandes. Der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen gehört zur DNA jener, die diese Ausbildungen absolviert haben.“
Damit werde anerkannt: „Wer bereit ist, Österreich im Ernstfall mit der Waffe zu verteidigen, darf auch weiterhin früher die Verantwortung tragen, eine Waffe zu besitzen.“

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