
Rechtsgutachten zum Wolf: Bezirksbehörden müssen handeln
Der Wiener Rechtswissenschaftler Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Lehrbeauftragter am Juridicum der Universität Wien, hat ein Gutachten zur Schutzpflicht von Tierhalter:innen und Behörden bei Angriffen durch die großen Beutegreifer wie Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal erstellt.
ZENTRALE BOTSCHAFT: BEHÖRDE HAT HANDLUNGSPFLICHT BEI KONKRETER GEFAHR
Das Gutachten macht deutlich: Zuerst tragen die Tierhalter:innen Verantwortung für ihre Tiere. Doch sobald eine konkrete Gefahr vorliegt – etwa nachgewiesen durch Monitoringdaten, Rissgutachten, Sichtungen oder die Erlassung einer Abschussverordnung – sind die Bezirkshauptmannschaften verpflichtet einzuschreiten.
„Abschüsse galten immer als Lösung für die Bundesländer. Das Gutachten stellt nun klar: Eine nachhaltige Lösung sind Herdenschutzmaßnahmen- Ohne sie geht es nicht mehr.“ — Madeleine Petrovic, Präsidentin Tierschutz Austria
MÖGLICHE MASSNAHMEN
Die Palette reicht von Aufträgen, die die Behörden zu erteilen haben (z. B. Nachtpferche, Herdenschutzhunde) über Teil- oder Vollabtrieb bis hin zu Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen. Unterbleibt ein Einschreiten der Behörde trotz klarer Gefahrenlage, kann dies laut Gutachten sogar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen.
VERHÄLTNIS ZU ALM- UND WEIDESCHUTZGESETZEN
Die in mehreren Bundesländern geltenden Verordnungen und Landesgesetze, die ganze Almen für „nicht-schützbar“ erklären, ändern nichts an den Pflichten nach dem Bundestierschutzgesetz. Tierhalter:innen und Behörden bleiben gleichermaßen in der Verantwortung. Praktische Herdenschutzprojekte auf offiziell „nicht-schützbaren“ Almen zeigen zudem, dass solche Verordnungen und Landesgesetze rechtlich zweifelhaft sein können.
FAZIT
Das Gutachten schafft Klarheit: Ohne Herdenschutz geht es in Zukunft nicht mehr – sowohl für die Rechtssicherheit der Tierhalter:innen als auch zum Schutz der “Nutz”-Tiere.
Tierschutz Austria
Esther Kronthaler
Telefon:069916604019
E-Mail: esther.kronthaler@tierschutz-austria.at
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